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CDU/CSU unterstützt FDP-Forderung nach Nennung von Straftäter-Nationalität

Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag unterstützt die Forderung der FDP, generell und bundesweit einheitlich die Nationalität von Straftatverdächtigen zu nennen. Thüringens Innenminister spricht sich jedoch dagegen aus und betont die vorhandene Transparenz.

Unionsfraktion unterstützt FDP

Thorsten Frei (CDU), der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, hat sich hinter die Forderungen von FDP-Generalsekretär Biran Djir-Sarai gestellt, stets und bundesweit einheitlich die Nationalität von Straftatverdächtigen zu nennen. „Grundsätzlich sollten Behörden im Zusammenhang mit Straftaten auch die Nationalität von Tatverdächtigen benennen. Das wird zwar nicht immer taterheblich sein, dürfte aber häufig dem Interesse der Öffentlichkeit entsprechen. Insofern dient dies einfach auch der Transparenz und Glaubwürdigkeit“, sagte er der „Welt“ (Montagausgabe).

SPD und Grüne kommentieren nicht

Die Koalitionspartner der FDP, die SPD und die Grünen, haben sich noch nicht zum Vorstoß der Liberalen geäußert.

Thüringens Innenminister gegen bundesweite Regelung

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) weist die Behauptung zurück, dass die Strafverfolgungsbehörden die Herkunft von Tatverdächtigen bewusst zurückhalten würden. Er spricht sich gegen eine bundesweit einheitliche Regelung aus: „Wir sind bereits sehr transparent und nennen die Nationalität auch in den allermeisten Fällen. Es gibt überhaupt keinen Anlass, die Herkunft von Tatverdächtigen zu verheimlichen. Jede Unterstellung, die uns so etwas aus welchen Gründen auch immer vorwirft, weise ich zurück.“

Nordrhein-Westfalen geht voran

Das Innenministerium von Nordrhein-Westfalen hatte vor Kurzem bekannt gegeben, dass die Strafverfolgungsbehörden des Landes ab sofort generell die Staatsangehörigkeit von Strafverdächtigen veröffentlichen sollen.

AfD fordert mehr Details

Die AfD-Fraktion im Bundestag geht über die Forderungen der Unionsfraktion und der FDP hinaus. Sie verlangt regelmäßige Angaben über einen Migrationshintergrund von Tatverdächtigen. Martin Hess, stellvertretender innenpolitischer Fraktionssprecher der AfD, sagte dazu: „Nicht nur die Staatsangehörigkeit muss genannt werden, sondern auch der Migrationshintergrund von Tatverdächtigen, Verurteilten und Strafgefangenen. Das ist essenziell, um die Erosion unserer Sicherheit zu stoppen und ein friedliches Zusammenleben aller Mitbürger nachhaltig sicherzustellen.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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