Tilman Kuban, CDU-Bundestagsabgeordneter, hat sein Fraktionsamt vorläufig ruhen lassen, nachdem seine (Noch-)Ehefrau ihn wegen Körperverletzung angezeigt hat. Der Immunitätsausschuss prüft den Fall, was staatsanwaltschaftliche Ermittlungen ermöglichen könnte.
Tilman Kuban, Mitglied des Bundestages für die CDU, hat sein Fraktionsamt vorerst nicht mehr ausgeübt, wie mehrere Medien berichten. Hintergrund ist eine Strafanzeige aus dem privaten Umfeld, konkret von seiner (Noch-)Ehefrau. Diese wirft ihm Körperverletzung vor und führt dabei Verletzungen an ihren Handgelenken an. Die Vorwürfe werden nun vom Bundestags-Immunitätsausschuss geprüft. Sollte dieser die Immunität aufheben, könnten staatsanwaltschaftliche Ermittlungen folgen.
Ermittlungsbehörde und parlamentarische Prüfung
Mehrere Medienberichte nennen die Staatsanwaltschaft Konstanz als mögliche Ermittlungsbehörde, falls die Immunität Kubans aufgehoben wird. Die CDU/CSU-Fraktion bestätigte, dass der Vorgang intern geprüft wird. Ein Fraktionssprecher betonte, dass der Immunitätsausschuss des Bundestags bereits mit den Vorwürfen befasst war. Dieses Gremium prüft nun Unterlagen und kann den Weg für weitere Entscheidungen ebnen.
Reaktion der CDU/CSU
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich bisher nicht öffentlich zur Sache geäußert, bestätigte jedoch die Prüfung des Falls. ZDFheute berichtet, dass der Immunitätsausschuss eine entscheidende Rolle dabei spielt, ob und wie es zu staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kommt. Kuban selbst hat sein Fraktionsamt lediglich „ruhen“ lassen, was als temporärer Schritt zu verstehen ist und keine formale Rücktrittserklärung darstellt.
Hintergrund der Vorwürfe
Die Strafanzeige der (Noch-)Ehefrau wurde als Körperverletzung eingeordnet. Medien berichten von konkreten Verletzungen, darunter Blutergüsse an ihren Handgelenken. nius.de zitiert die Anzeige, die diese Vorwürfe detailliert beschreibt. Die Staatsanwaltschaft Konstanz würde den Fall übernehmen, sobald die Immunität aufgehoben ist. Bis dahin bleibt unklar, wie das Verfahren fortgesetzt wird.
Ein Fraktionssprecher der CDU/CSU bestätigte, dass der Immunitätsausschuss des Bundestags den Vorgang geprüft habe (ZDFheute). Die Entscheidung über eine Aufhebung der Immunität liegt in der Hand des Gremiums.
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