Nach der Verschiebung der Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht im Bundestag hat der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vor weitreichenden Konsequenzen für das höchste deutsche Gericht gewarnt. Buschmann betont, dass öffentliche Angriffe auf Kandidaten abschreckend wirken könnten und das Ansehen des Gerichts gefährden. Die jüngsten Ereignisse im Bundestag wurden als unglücklich bezeichnet, und eine breite Zustimmung für zukünftige Kandidaten empfohlen.
Warnung vor negativer Wirkung auf das Bundesverfassungsgericht
Marco Buschmann (FDP), früherer Bundesjustizminister, äußerte sich nach der Verschiebung der Wahl neuer Richter für das Bundesverfassungsgericht kritisch. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe) warnte er: „Öffentliche Angriffe auf die Reputation der Kandidaten wirken im schlimmsten Fall abschreckend auf herausragende Wissenschaftler, um sich künftig für ein Richteramt zur Verfügung zu stellen.“ Buschmann sieht die „aggressive Politisierung der Richterwahl“ als Gefahr für das Ansehen des Bundesverfassungsgerichts.
Verlauf der Richterwahl
Der gesamte Ablauf der Wahl wurde von Marco Buschmann als „unglücklich“ bezeichnet. Im Sinne des Gerichts riet er, „Kandidaten zu nominieren, für die ein breiter Konsens besteht“. Buschmann war während der Ampel-Koalition Minister.
Nachdem sich der Richterwahlausschuss mit einer Zweidrittelmehrheit auf die drei von der Regierungskoalition vorgeschlagenen Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht geeinigt hatte, kam es am Freitagvormittag zu einem überraschenden Schritt: Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) zog die Unterstützung für eine der Kandidatinnen zurück. Infolge dieser Entscheidung wurde die Wahl für alle drei zu vergebenden Richterposten vertagt.
Reaktionen und Empfehlungen
Im Zentrum der Kritik steht laut „Rheinischer Post“ die mögliche abschreckende Wirkung des öffentlichen Umgangs mit Kandidaten auf qualifizierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Marco Buschmann betonte gegenüber der Zeitung erneut, dass eine breite Zustimmung für künftige Kandidaten im Interesse des Bundesverfassungsgerichts liege.
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