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Buschmann plant bundesweit einheitliche elektronische Fußfesseln gegen Gewalt

Justizminister Marco Buschmann (FDP) plant die rechtlichen Grundlagen für einen bundesweiten Einsatz von elektronischen Fußfesseln gegen potenzielle Täter häuslicher Gewalt zu schaffen. Demnach sollen sowohl das Gewaltschutzgesetz des Bundes, als auch das Polizeirecht der Länder einbezogen werden, um einen lückenlosen Schutz vor häuslicher Gewalt zu gewährleisten.

Elektronische Fußfessel gegen häusliche Gewalt

Marco Buschmann äußerte gegenüber dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND), dass er die Ansichten von Opfern, dem Land Hessen und der Innenministerkonferenz teile und keine Vorbehalte gegen den Einsatz von elektronischen Fußfesseln habe. „Ich bin offen dafür, die elektronische Fußfessel im Kampf gegen häusliche Gewalt einzusetzen. Auch Regelungen im Gewaltschutzgesetz kann ich mir grundsätzlich vorstellen“, so Buschmann.

Einbindung von Landespolizeirecht und Bundesgewaltschutzgesetz

Buschmann betonte, dass für einen effektiven Schutz vor häuslicher Gewalt sowohl das Landespolizeirecht als auch das Gewaltschutzgesetz des Bundes ineinandergreifen müssten. „Voraussetzung sei aber eine Lösung, die in der Praxis funktioniere“, so der Justizminister. Es sei unangebracht, sich einseitig auf das Gewaltschutzgesetz des Bundes zu fokussieren.

Hessische Bundesratsinitiative und die Rolle der Familiengerichte

Die hessische Bundesratsinitiative schlägt vor, die elektronische Fußfessel im Gewaltschutzgesetz zu verankern. Buschmann betonte jedoch, dass das Gewaltschutzgesetz ausschließlich von den Familiengerichten umgesetzt werde – nicht von der Polizei. „Für eine längerfristige Anordnung von Fußfesseln könnte es Sinn machen, auch Familiengerichte mit einzubeziehen. Aber Familiengerichte könnten den Schutz durch die Polizei nicht ersetzen“, erläuterte der Justizminister.

Verpflichtendes Antigewalttraining für Stalker

Zusätzlich kündigte Buschmann an, dass er Maßnahmen plant, die es Familiengerichten ermöglichen, Stalker zu einem Antigewalttraining zu verpflichten. Dies sei angesichts der Tatsache, dass in Deutschland an jedem dritten Tag eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet wird, umso wichtiger.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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