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Buschmann: Abschiebung straffälliger Migranten nur nach Haftstrafe

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußert Bedenken gegenüber einer „Anreiz“ Bildung für gewaltbereite Migration und betont die Notwendigkeit, dass ausländische Straftäter vor ihrer Abschiebung einen Teil ihrer Strafe in Deutschland absitzen sollten. Zudem hält er die geplanten Abschiebungen nach Afghanistan und Syrien von schweren Kriminellen für konsequent, sofern diese mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz vereinbar sind.

Warnung vor Anreiz für gewaltbereite Migration

Marco Buschmann, deutscher Bundesjustizminister (FDP), spricht sich gegen eine mögliche Motivation für gewaltbereite Migration aus. Er betonte, dass ausländische Straftäter vor ihrer Abschiebung einen Teil ihrer Strafe in Deutschland absitzen sollten. „Straftäter dürfen nicht damit rechnen können, nach einem Attentat bei uns unbestraft ausgewiesen und dann in ihrem Heimatland für ihre Verbrechen vielleicht sogar noch gefeiert zu werden“, sagte Buschmann der „Rheinischen Post“. Er ergänzte, dass diese Situation nicht nur für die Opfer und ihre Angehörigen unzumutbar wäre, sondern „das könnte möglicherweise gewaltbereite Islamisten sogar noch motivieren, zu uns zu kommen, um quasi straffrei Gewaltverbrechen zu begehen. Diesen Anreiz für gewalttätige Migration sollten wir nicht setzen.“

Abschiebungen von Schwerkriminellen nach Afghanistan und Syrien

In Bezug auf die Ankündigung der Bundesregierung, Schwerkriminelle nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen, äußerte sich Buschmann ebenfalls. Er hält diese Maßnahme für konsequent, sofern sie mit dem Völkerrecht und dem Grundgesetz in Einklang steht. „Ich gehe davon aus, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zügig abschließen können. Die Änderungen für das Strafgesetzbuch sind auch fertig und liegen dem Kanzleramt zur Prüfung vor“, informierte der Minister.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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