Bundeswirtschaftsminister startet erstes Gebotsverfahren für Klimaschutzverträge

Das Bundeswirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) startet am Dienstag die erste Ausschreibung für die neuen “Klimaschutzverträge”. Diese Initiative, die Milliarden von Bundesgeldern umfasst und mehrere Millionen Tonnen CO2-Einsparungen verspricht, soll die deutsche Industrie auf dem Weg zur Klimaneutralität unterstützen.

Der Start der Klimaschutzverträge

Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) eröffnete am Dienstag das erste Gebotsverfahren für die sogenannten “Klimaschutzverträge”. Laut Habeck, werden allein “die geförderten Anlagen aus der ersten Gebotsrunde mehrere Millionen Tonnen CO2 einsparen”. Dies sagte er dem “Handelsblatt” (Dienstagausgabe).

Für die erste Förderrunde hat die Bundesregierung vier Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Es sollen drei weitere Ausschreibungsrunden folgen, wobei insgesamt zweistellige Milliardenbeträge für die energieintensive Industrie bereitgestellt werden sollen.

Funktionsweise und Ausblick auf die Klimaschutzverträge

Die Klimaschutzverträge sollen die Mehrkosten ausgleichen, die Unternehmen aus energieintensiven Branchen für den Betrieb klimafreundlicher Anlagen aufbringen müssen. Im Gegenzug zahlen die Unternehmen an den Staat zurück, wenn die Produktion klimafreundlicher Produkte günstiger wird.

Der Förderzeitraum für die Klimaschutzverträge beträgt maximal 15 Jahre, wobei Unternehmen den Vertrag mit einer Frist von drei Jahren kündigen können. Laut dem Wirtschaftsministerium könnte durch die Klimaschutzverträge eine Verringerung der CO2-Emissionen um rund 350 Millionen Tonnen bis 2045 erreicht werden.

Wer kann sich bewerben?

Nach Angaben des Ministeriums können sich Unternehmen bewerben, die an einem Vorverfahren teilgenommen haben. Die Branchen, die für diese erste Runde in Frage kommen, sind Chemie, Papier, Zement, Keramik, Stahl, Glas und Gips. Es wird erwartet, dass sich insbesondere der industrielle Mittelstand bewirbt, da die Fördersumme auf eine Milliarde Euro pro Antrag begrenzt ist.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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