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Bundesweit einheitliche Pflegefach-Assistenzausbildung soll kommen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung beschlossen. Damit sollen die bisher 27 landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen ersetzt und die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse erleichtert werden. Außerdem wurden weitere Befugnisse für Pflegekräfte und Maßnahmen zur Entbürokratisierung in der Pflege auf den Weg gebracht.

Pflegefachassistenzeinführungsgesetz soll Wechsel erleichtern

Bundesfamilienministerin Karin Prien und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (beide CDU) brachten am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg. Die neue Ausbildung schafft mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz ein eigenständiges, bundesweit einheitliches Berufsprofil für die Pflegefachassistenz. Ziel ist es, dass Personen mit der Qualifikation einer Pflegefachassistenz künftig leichter in ein anderes Bundesland wechseln können.

Nina Warken betonte laut Quelle: „Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt stetig. Um sie auch in Zukunft gut versorgen zu können, brauchen wir ein breites Spektrum an beruflichen Qualifikationen.“ Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf schaffe man die Grundlage für eine bundeseinheitliche generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz.

Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte geplant

Zusätzlich zum Pflegefachassistenzeinführungsgesetz wurden am Mittwoch vom Kabinett auch das Pflegekompetenzgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz sollen Pflegekräfte mehr Kompetenzen erhalten und die Pflege durch Entbürokratisierung entlastet werden. Das Gesetz war in einem ersten Anlauf, aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition, nicht mehr zustande gekommen und wird nun in aktualisierter Form erneut eingebracht.

Kritik vom Verband Deutschen Alten- und Behindertenhilfe

Der Verband Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB), Arbeitgeberverband der privaten Pflegeunternehmen mit über 1.800 Mitgliedsunternehmen der ambulanten und stationären Alten- und Behindertenhilfe, äußerte sich kritisch zu den Beschlüssen. VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Beide Gesetze bleiben hinter den Erwartungen vieler Pflegefachkräfte zurück.“

Beim Pflegekompetenzgesetz seien „die angekündigten Kompetenzübertragungen und Vergütungsanpassungen kaum mehr als kleine Korrekturen – echte Entlastung und Eigenverantwortung, etwa bei der Verordnung von Hilfsmitteln, bleiben aus“, so Knieling weiter. Der Entwurf verpasse damit die Chance, den Pflegeberuf nachhaltig zu stärken. Auch das Pflegeassistenzgesetz greife nach seiner Einschätzung zu kurz.

VDAB-Chef Knieling erklärte weiter: „Eine bundesweit standardisierte Ausbildung ist wichtig, doch die Ausbildungsdauer sollte aus Sicht der Praxis weiterhin ein Jahr betragen, um dem akuten Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.“ Er forderte, beide Gesetze weiterzuentwickeln, sollen sie „den realen Herausforderungen in der Pflege gerecht werden“.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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