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Bundeswehr-Drohnenabwehr im Inland ohne Grundgesetzänderung möglich

Der Speyrer Staatsrechtler Joachim Wieland sieht für einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Drohnenabwehr keine Änderung des Grundgesetzes als notwendig an. Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis und hält eine Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes für ausreichend.

Keine Grundgesetzänderung notwendig

„Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr ausländischer Militärflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen“, sagte Wieland dem „Handelsblatt“.

Zu deren Abwehr würden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. Wieland sagte dem „Handelsblatt“: „Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekämpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden.“ Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu ändern.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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