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Bundesverwaltungsgericht hebt Verbot von „Compact“-Magazin auf

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vom Innenministerium verhängte Verbot des Magazins „Compact“ aufgehoben. Die Richter erklärten am Dienstag, dass die vom Magazin veröffentlichten Äußerungen nicht die notwendige Schwelle für ein Verbot nach dem Vereinsgesetz erreichten. Zwar könne das Vereinsgesetz auch auf eine GmbH angewendet werden, die vorgelegten Beispiele reichten jedoch nicht aus. Gleichzeitig übte das Gericht deutliche Kritik am Konzept und an der Ausrichtung des Magazins.

Bundesverwaltungsgericht hebt Compact-Verbot auf

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat das vom Innenministerium verhängte Verbot des Magazins „Compact“ aufgehoben. Die Richter betonten am Dienstag, dass das Vereinsgesetz auch für eine GmbH wie die Compact-Magazin GmbH gelte. Allerdings seien die verbotsrelevanten Äußerungen, die das Innenministerium als Grundlage für das Verbot herangezogen hatte, nicht ausreichend, um die notwendige Schwelle für ein Verbot zu überschreiten.

Kritik an Remigrationskonzept und Selbstdarstellung

Gleichzeitig sparte das Gericht nicht mit Kritik an dem von Jürgen Elsässer herausgegebenen Magazin. „So verstoße das unkritisch verbreitete Remigrationskonzept gegen die Menschenwürde, außerdem sei ‚Compact‘ nicht nur ein Medienerzeugnis, sondern verstehe sich selbst als Teil einer Bewegung“, erklärten die Richter laut Agenturmeldung.

Die Entscheidung des Gerichts macht deutlich, dass ein Verbot nach dem Vereinsgesetz möglich gewesen wäre, wenn „Compact“ noch deutlich schärfere Texte verbreitet hätte. Die vorgelegten Beispiele der verbotsrelevanten Äußerungen wurden jedoch als nicht ausreichend angesehen. Manche dieser Äußerungen ließen sich laut den Richtern auch als „überspitzte Kritik“ interpretieren. Zudem betonte das Gericht, dass auch polemische Machtkritik von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Verbot nach Innenministeriums-Entscheidung und Verfahren

Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Juli 2024 den Betrieb der Compact-Magazin GmbH sowie einer verbundenen Gesellschaft untersagt. Die Begründung des Ministeriums lautete: Das Magazin sei ein „Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Bereits im August 2024 hatte das Bundesverwaltungsgericht den Sofortvollzug des Verbots teilweise ausgesetzt. Seitdem erschien „Compact“ wieder regulär. Mit der Entscheidung im Hauptsacheverfahren ist das Verbot nun endgültig aufgehoben.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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