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Bundesverkehrsminister positiv zu fahrerlosen Autos im Straßenverkehr

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) äußert sich optimistisch über die vermehrte Einführung autonomer Fahrzeuge im regulären Straßenverkehr Deutschlands und plant internationale Regulierungen. Dies steht jedoch im Kontrast zu Bedenken von Fußgängervertretern und der Automobilindustrie, die auf technische Hürden und Sicherheitsrisiken hinweisen.

Wissing für fortschrittliche Regulierung autonomer Fahrzeuge

Volker Wissing sieht schnelle Fortschritte im Bereich des autonomen Fahrens und plant, sich für die Entwicklung eines internationalen Regulierungsrahmens einzusetzen. Er sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe: „Wir kommen beim autonomen Fahren schnell voran. Als erstes Land überhaupt haben wir einen Rechtsrahmen für Level-4-Systeme geschaffen.“ Als Teil seiner Strategie zur Förderung autonomer Fahrzeuge kündigte er die Einführung autonomer Shuttles im öffentlichen Personenverkehr in Hamburg ab 2025 an.

Kooperation mit den USA und weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge

Wissing glaubt, dass mehr autonom fahrende Autos zu weniger Unfällen führen werden, da menschliches Versagen ausgeschlossen werden kann. Darüber hinaus kündigte er eine Zusammenarbeit mit den USA zur Entwicklung eines internationalen Regulierungsrahmens an und betonte die Notwendigkeit eines einheitlichen Rechtsrahmens für das autonome Fahren.

Gegenwind von Fußgängervertretern

Trotz Wissings Optimismus äußern Fußgängervertreter Bedenken hinsichtlich autonomer Autos. Roland Stimpel, einer der Bundesvorsitzenden des Fußgängerverbands FUSS e.V., betonte, dass autonome Autos, deren Algorithmen auf schnelle Fahrt abzielen, eine Gefahr für Fußgänger darstellen könnten. Er forderte, dass die Hersteller für Schäden durch gefährliche Programmierung haften sollten.

Automobilindustrie weist auf regulatorische Hürden hin

Die Automobilindustrie fordert zusätzlich, am Regulierungsrahmen Deutschlands für autonome Fahrzeuge zu arbeiten. Markus Schäfer, Vorstandsmitglied der Mercedes-Benz Group AG, betonte dies und wies darauf hin, dass eine speziell entwickelte Außenbeleuchtung, die signalisiert, wenn ein Mercedes automatisiert fährt, derzeit nicht zulässig wäre. Er forderte daher, dass die Gesetzgeber nachbessern und unterstützen sollten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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