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Bundesverkehrsminister plant Revision gegen Klima-Urteil des Oberverwaltungsgerichts

Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) plant, gegen das Klimaschutzurteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in Revision zu gehen. Wissing betonte, schärfere Maßnahmen im Verkehrssektor, wie beispielsweise Fahrverbote, seien nicht vertretbar, insbesondere da Deutschland bereits seine Klimaschutzziele erfüllt habe. Zudem hat er falsche Vorwürfe, dass er der einzige Befürworter von Huawei-Komponenten im 5G-Netzwerk sei, zurückgewiesen.

Revision gegen Klimaschutzurteil

Volker Wissing bekräftigte im „Handelsblatt“ sein Vorhaben, in Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu gehen. „Ich habe mich bereits nach der Urteilsverkündung dafür ausgesprochen“, äußerte er. Das Oberverwaltungsgericht hatte Ende November Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Umweltverbands BUND stattgegeben und sie zu einem Sofortprogramm für mehr Klimaschutz bei Gebäuden und im Verkehr verurteilt. Wissing hält das für nicht gerechtfertigt: „Schärfere Maßnahmen im Verkehrssektor hießen zum Beispiel Fahrverbote“, so der Verkehrsminister.

Deutschland erfüllt Klimaschutzziele

Wissing ist der Ansicht, dass Deutschland insgesamt die Klimaschutzziele eingehalten hat. Daher sind seiner Meinung nach keine schärferen Maßnahmen erforderlich. Er betonte ebenfalls, dass die Übertragung auf den Verkehrssektor unrealistisch sei und dass schnelle Erfolge in Bezug auf CO2-Reduktionen in diesem Bereich nicht erzielt werden könnten. „In den vergangenen Jahren waren umweltfreundliche Angebote noch gar nicht im großen Umfang verfügbar. Das ändert sich jetzt sukzessive.“

Keine Alleinentscheidung bei 5G

Zur Kritik an seiner angeblichen Einzelposition zur Einbindung von Huawei-Komponenten in das 5G-Netzwerk konterte Wissing: „Das ist so nicht richtig, es wird mir nur immer unterstellt“. Vielmehr plädiert er dafür, die Prüfung der Sicherheitsfragen abzuwarten, bevor eine finale Bewertung vorgenommen wird. „Hörensagen reicht mir aber für eine Entscheidung von solcher Tragweite nicht. Das müssen wir innerhalb der Bundesregierung mit der gebotenen Ernsthaftigkeit prüfen und abwägen. Das tun wir.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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