Die für diesen Herbst erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer wird sich verzögern. Im laufenden Jahr ist mit einem Urteil nicht mehr zu rechnen, was die Diskussion um Ausnahmeregelungen und Steuergerechtigkeit weiter anheizt.
Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Donnerstagausgabe), dass es im laufenden Jahr keine Entscheidung mehr geben werde. Es sei offen, wie lange das Verfahren noch dauern werde. Geklagt hatte ein Erbe, der sich gegenüber den derzeitigen Begünstigungen für Betriebsvermögen bei Erbschaften benachteiligt sieht.
Debatte um Ausnahmen und Steuergerechtigkeit
Julia Jirmann vom Netzwerk Steuergerechtigkeit pochte darauf, Ausnahmeregelungen abzuschaffen. „Unabhängig davon, wie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ausfällt, brauchen wir eine Debatte, ob wir die Erbengesellschaft immer weiter vorantreiben oder eine Leistungsgesellschaft sein wollen“, sagte sie der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
„Für superreiche Unternehmenserben gibt es immer noch Schlupflöcher und Ausnahmetatbestände. Eine Reform, die diese Privilegien abschafft und dafür sorgt, dass alle Vermögen entsprechend ihrer Größe und Leistungsfähigkeit angemessen besteuert werden, würde für mehr Steuergerechtigkeit sorgen“, sagte Jirmann der Zeitung.
Sie sei sich „relativ sicher, dass das Erbschaftssteuerrecht, so wie es aktuell ausgestaltet ist, nicht mit der Verfassung vereinbar ist“. Wenn in sozialen Bereichen Kürzungen drohten, wäre es wohl nur gerecht, wenn der Staat seine indirekten Subventionen über die Erbschaftssteuer für besonders Reiche zurückfahren würde, erklärte Jirmann gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“.
Forderungen nach Reform von Fachgremien
Jüngst hatte sich auch der Sachverständigenrat der Deutschen Wirtschaft in seinem Jahresgutachten dafür ausgesprochen, die Erbschaft- und Schenkungsteuer mit dem Ziel einer gleichmäßigeren Besteuerung aller Vermögensarten zu reformieren. Arbeitgebervertreter lehnen das ab.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .