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Bundestagsausschuss will sämtliche Einsprüche gegen Wahlablehnung zurückweisen

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages soll sämtliche Einsprüche gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl zurückweisen. Eine entsprechende Beschlussvorlage sieht vor, dass weder mandatsrelevante Verstöße gegen Wahlrechtsvorschriften noch Wahlfehler festgestellt werden konnten. Die Einspruchsführer, darunter das BSW, scheitern demnach mit ihrer Forderung nach einer vollständigen Neuauszählung der Stimmen.

Ausschuss sieht keine Grundlage für Neuauszählung

Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages soll die Einsprüche gegen das Ergebnis der letzten Bundestagswahl vollständig zurückweisen. Das geht aus einer Beschlussvorlage für den Ausschuss hervor, über die das Nachrichtenmagazin „POLITICO“ berichtet. „Die Einsprüche sind unbegründet“, heißt es in dem Papier. Es könne „kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden“.

Die Einspruchsführer – darunter das BSW – hatten bundesweite Auszählungsfehler geltend gemacht und eine vollständige Neuauszählung verlangt. Laut Vorlage gibt es dafür keine Grundlage. Bloße Vermutungen reichten nicht aus: „Hinweise auf die Gefahr von Unregelmäßigkeiten oder allgemein gehaltene, pauschale Behauptungen über wahrscheinliche Fehlerquellen“ stellten keinen prüffähigen Sachverhalt dar.

Korrigierte Einzelfälle und Verweis auf Rechtsprechung

Zahlreiche von den Einspruchsführern vorgetragene Einzelfälle seien bereits im regulären Prüfprozess korrigiert worden, andere hätten sich als unzutreffend oder unbegründet erwiesen. Die Wahlorgane hätten ihre gesetzlichen Prüfaufgaben ordnungsgemäß erfüllt und Fehler im üblichen Umfang behoben.

Auch ein knappes Wahlergebnis rechtfertige kein automatisches Recht auf Neuauszählung, so der Ausschuss mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ein solches Vorgehen sei nur geboten, wenn nachweislich Fehler bei der Auszählung aufgetreten seien.

BSW knapp an Fünf-Prozent-Hürde gescheitert

Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert – es fehlten lediglich 9.529 Stimmen. Die Einspruchsführer verwiesen unter anderem auf statistische „Anomalien“, angebliche Verwechslungen mit ähnlich benannten Parteien oder falsch als ungültig gewertete Stimmen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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