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Bundestag wählt drei neue Richter am Bundesverfassungsgericht

Der Bundestag hat am Donnerstag drei neue Richter für das Bundesverfassungsgericht gewählt. Alle drei Kandidaturen erreichten die erforderliche Zweidrittelmehrheit, die Abstimmungsergebnisse fielen jedoch unterschiedlich aus.

Abstimmungsergebnisse im Bundestag

Günter Spinner erhielt 424 Ja-Stimmen und 178 Nein-Stimmen, elf Abgeordnete enthielten sich. Für Sigrid Emmenegger stimmten 446 Abgeordnete, 161 Bundestagsmitglieder lehnten ihre Kandidatur ab und es gab sechs Enthaltungen. Ann-Kathrin Kaufhold erhielt 440 Ja-Stimmen bei 166 Nein-Stimmen und sieben Enthaltungen.

Mehrheiten und Fraktionspositionen

Für die Wahl von Verfassungsrichtern ist eine Zweidrittelmehrheit nötig. Neben den Stimmen von Union und SPD waren daher auch die Stimmen von Grünen und Linken oder alternativ von der AfD nötig. Da Grüne und Linke bereits im Vorfeld ihre Zustimmung zu den von der SPD aufgestellten Kandidatinnen, Sigrid Emmenegger und Ann-Kathrin Kaufhold, angekündigt hatten, galt ihre Wahl als sicher. Weil die Union offenbar Gespräche mit den Linken über die Unterstützung ihres Kandidaten ablehnte, ließ die Linke im Vorfeld offen, wie viele ihrer Abgeordneten für Günter Spinner stimmen würden. Zugleich hatte die AfD angekündigt, Spinner zu unterstützen. Spinner erhielt allerdings nur elf Stimmen mehr als Union, SPD und Grüne zusammen.

Nachfolgen und Amtszeiten

Günter Spinner wird nun Nachfolger für Josef Christ, der bislang Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts war. Auf Ulrich Maidowski folgt im Zweiten Senat Ann-Katrin Kaufhold. Sigrid Emmenegger, die bislang Richterin am Bundesverwaltungsgericht war, tritt die Nachfolge von Doris König im Zweiten Senat an. Emmenegger war von der SPD aufgestellt worden, nachdem die Union vor der Sommerpause am Morgen der Wahl der ursprünglich vorgesehenen Kandidatin, Frauke-Brosius Gersdorf, die zuvor zugesagte Unterstützung entzogen hatte. Die je acht Mitglieder der zwei Senate des Bundesverfassungsgerichts werden jeweils zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit für eine Amtszeit von zwölf Jahren gewählt. Nach Ablauf der Amtszeit führen sie ihre Amtsgeschäfte bis zur Ernennung von Nachfolgern fort.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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