Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat eine Neuauszählung der Bundestagswahl abgelehnt und damit Einsprüche des „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) zurückgewiesen. Während der Ausschuss nach eigenen Angaben keine Wahlfehler festgestellt hat, wirft BSW-Parteichefin Sahra Wagenknecht dem Gremium Befangenheit vor und kündigt den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an.
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat sich gegen eine Neuauszählung der Bundestagswahl ausgesprochen. Die Mehrheit des Ausschusses halte die Einsprüche des BSW für unbegründet, teilte Ausschuss-Vorsitzender Macit Karaahmetoglu (SPD) am Donnerstag mit.
Ausschuss sieht Einsprüche als widerlegt an
Jeder einzelne Fall sei widerlegt worden, hieß es aus dem Ausschuss. Es seien keine Wahlfehler festgestellt worden. Nach Angaben des Gremiums seien die Bundeswahlleiterin und die 16 Landeswahlleiter jedem einzelnen Hinweis sehr präzise nachgegangen.
Wagenknecht spricht von Befangenheit
BSW-Parteichefin Sahra Wagenknecht warf dem Gremium Befangenheit vor. Sie kündigte an, gegen die Entscheidung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. „Das ist eine Entscheidung für Merz und gegen die Demokratie“, sagte sie dem Nachrichtenportal „T-Online“.
Nach ihrer Darstellung sei die Haltung im Ausschuss von Anfang an festgestanden: „Dass der Wahlprüfungsausschuss keine Neuauszählung will, stand von Beginn an fest, denn er schätzt es wohl ähnlich ein wie wir, dass das BSW dann mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Bundestag einziehen würde.“ Eine Neuauszählung würde nach ihren Worten Mandate kosten, und „die Mehrheit der schwarz-roten Koalition wäre weg“, so Wagenknecht gegenüber „T-Online“.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .
