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Bundestag beschließt Selbstbestimmungsgesetz für Geschlechtsänderungen

Der Bundestag hat Erleichterungen zur Änderung des Geschlechtseintrags beschlossen, die das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz umfassen. Parallel dazu fanden Demonstrationen für und gegen die Gesetzesänderung statt.

Entscheidung des Bundestags

Am Freitag stimmten 374 Abgeordnete für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, während 251 Parlamentarier in namentlicher Abstimmung dagegen votierten und elf sich enthielten. Diese Neuregelung erlaubt es, Geschlechtseinträge und Vornamen künftig per Erklärung gegenüber dem Standesamt zu ändern. Die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wird hierbei entfallen und die Neuregelung soll auch für nichtbinäre Personen gelten, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.

Voraussetzungen und Auswirkungen der Änderungen

Eine Änderung des Geschlechtseintrags muss drei Monate vorher beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Für Personen unter 14 Jahren kann nur der gesetzliche Vertreter die Erklärung abgeben, Über-14-Jährige können sie mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters selbst abgeben. Bei Nichtzustimmung des Vertreters kann das Familiengericht die Zustimmung ersetzen, „wenn die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen dem Kindeswohl nicht widerspricht“.

Die aktualisierten Geschlechtseinträge und Vornamen sind gemäß der Neuregelung im Rechtsverkehr maßgeblich. Ausdrücklich wird ausgeführt, dass beim Zugang zu Einrichtungen und Räumen sowie der Teilnahme an Veranstaltungen „die Vertragsfreiheit und das Hausrecht des jeweiligen Eigentümers oder Besitzers sowie das Recht juristischer Personen, ihre Angelegenheiten durch Satzung zu regeln, unberührt“ bleiben.

Gesetzliche Regelungen bei Geschlechtsänderung

Der Entwurf führt zudem Regelungen zur Wirkung der Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen auf. Rechtsvorschriften, die etwa künstliche Befruchtung, Schwangerschaft oder Entnahme von Samenzellen betreffen, sollen unabhängig vom im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht der jeweiligen Person gelten.

Demonstrationen vor dem Parlament

Während der Abstimmung versammelten sich vor dem Bundestag Demonstranten, die sowohl für als auch gegen die Gesetzesänderungen protestierten. Einige hielten Banner hoch, um ihren Unmut über die geplanten Regeländerungen kundzutun.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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