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Bundestag beschließt Reform des Postrechts: Änderungen bei Zustellzeiten

Der Bundestag hat eine umfassende Reform des Postrechts verabschiedet, die unter anderem neu festgesetzte Zustellzeiten und Änderungen in den Zubringungsregeln für Pakete beinhaltet. Die Reform, eine der tiefgreifendsten seit Jahrzehnten, stieß auf geteilte Meinungen in der Parlamentssitzung vom Donnerstag.

Änderungen im Detail

Die neue Regelung sieht vor, dass Briefpost nicht mehr an sechs Tagen die Woche zugestellt werden muss, um den Universaldienst gemäß Grundgesetz weiterhin zu gewährleisten. Die Bundesregierung erklärte, dass Standardbriefe künftig innerhalb von drei bis vier Werktagen zugestellt werden, anstatt nach ein bis zwei Werktagen. Konkret heißt das, dass nach drei Tagen 95 Prozent der versandten Briefe beim Empfänger sein müssen, und 99 Prozent am vierten Tag.

Zusätzlich wird die Obergrenze für Pakete, die von einer einzigen Person geliefert werden können, auf 20 Kilogramm reduziert, im Vergleich zu den vorherigen 31,5 Kilogramm. Die Regierung sieht zudem vor, Subunternehmer in der Paketzustellung stärker zu kontrollieren.

Unterstützung und Kritik im Bundestag

Die Gesetzesinitiative wurde vom Bundestag mit den Stimmen der Ampelkoalition auf den Weg gebracht, während Union und AfD dagegen stimmten und die Linke und das BSW sich enthielten.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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