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Bundestag beschließt Änderung des Bundeswahlgesetzes – Umverteilung der Wahlkreise

Der Bundestag hat eine Änderung des Bundeswahlgesetzes beschlossen, die eine Anpassung der Wahlkreise vorsieht. Ein Wahlkreis soll von Sachsen-Anhalt nach Bayern verlagert und die Beschreibung der Wahlkreise aktualisiert werden. Dies hat keinen Einfluss auf die Sitzanteile im Bundestag.

Änderung des Bundeswahlgesetzes

In einem Beschluss des Bundestages wurde eine Änderung des Bundeswahlgesetzes abgestimmt. Am Donnerstag sprachen sich in einer namentlichen Abstimmung 383 Abgeordnete für den entsprechenden Gesetzentwurf aus, während 276 Abgeordnete dagegen votierten und zwölf sich enthielten.

Umverteilung eines Wahlkreises

Laut Gesetzentwurf soll ein Wahlkreis aufgrund rückläufiger Bevölkerungsentwicklung von Sachsen-Anhalt nach Bayern verlagert werden. Dies betrifft den bisherigen Wahlkreis Anhalt. Im Gegenzug soll in Bayern ein zusätzlicher Wahlkreis aus Teilen der bisherigen Wahlkreise Augsburg-Land, Neu-Ulm und Ostallgäu gebildet werden. Die Bevölkerungszahlen der bisherigen Wahlkreise Augsburg Land und Ostallgäu liegen um jeweils mehr als 25 Prozent über dem Durchschnitt aller Wahlkreise, was laut Bundeswahlgesetz eine Neuabgrenzung zwingend erforderlich macht. Der neue Wahlkreis soll den Namen „Memmingen – Unterallgäu“ tragen.

Anpassung der Wahlkreisbeschreibung

Zudem soll die Beschreibung der Wahlkreise aktualisiert werden. Aufgrund von Gebiets- und Verwaltungsreformen in mehreren Bundesländern entsprechen die bisherigen Beschreibungen nicht mehr der aktuellen Situation.

Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Bundestag

Die Änderungen der Wahlkreiszuschnitte beeinflussen nach der neu von der Ampelkoalition verabschiedeten Wahlrechtsreform die Zahl der Sitze der Parteien im Bundestag im Regelfall nicht. Entscheidend ist die Zweitstimme. Die Wahlkreise spielen nur für die Direktmandate eine Rolle. Diese werden zukünftig nur noch durch die mit den Erststimmen erlangten Sitze vergeben. Überhangmandate soll es nicht mehr geben, sodass die Anzahl der in den Wahlkreisen gewonnenen Direktmandate keinen Einfluss mehr auf die Sitzanteile im Bundestag hat.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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