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Bundesregierung erleichtert Prozess zur Änderung des Geschlechtseintrags

Die Bundesregierung hat den Entwurf für das „Selbstbestimmungsgesetz“ verabschiedet, das Änderungen im Personenstandsregister und bei Vornamen durch individuelle Erklärungen ermöglicht und die Diskriminierung durch das Transsexuellengesetz beenden soll.

Einführung und Ziele des „Selbstbestimmungsgesetzes“

Nach Angaben der dts Nachrichtenagentur hat die Bundesregierung den gemeinsamen Entwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Justizminister Marco Buschmann (FDP) für das „Selbstbestimmungsgesetz“ genehmigt. Dieses Gesetz ermöglicht Bürgern, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt zu ändern. Die Änderungen müssen drei Monate im Voraus angekündigt werden und es gilt eine einjährige Sperrfrist für weitere Änderungen. Bei Minderjährigen unter 14 Jahren können die Änderungen von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden, während Jugendliche ab 14 Jahren die Erklärungen selbst abgeben können, sofern sie die Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten haben.

Änderungen in der Geburtsurkunde und Abschaffung des Transsexuellengesetzes

Das Gesetz lässt auch zu, dass Eltern in der Geburtsurkunde ihrer Kinder als „Elternteil“ anstatt als „Vater“ oder „Mutter“ eingetragen werden. Es richtet sich an transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen und macht ärztliche Atteste oder gerichtliche Gutachten zur Änderung überflüssig. Damit soll das Transsexuellengesetz von 1980 abgeschafft werden. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ setzt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag der Ampel-Koalition um.

Verteidigung des Gesetzes gegen Kritik

Bei der öffentlichen Vorstellung des Gesetzesentwurfs vor dem Kanzleramt kam es zu Protesten von zwei Frauen, die das Gesetz als „Schande“ bezeichneten. Buschmann verteidigte das Gesetz jedoch als Ausdruck einer Politik, „für die die Grundrechte an erster Stelle stehen“. Es nehme niemandem etwas weg und gehöre zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, inklusive der sexuellen Identität. Das existierende Recht schikaniere transgeschlechtliche Menschen, ein „unwürdiger Zustand“, den man beenden wolle. Paus betonte den Schutz der Privatsphäre und die Beendigung der 40-jährigen Diskriminierung durch das Transsexuellengesetz als „wichtigen Tag“ für alle trans- und intergeschlechtlichen Menschen in Deutschland.


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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