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Bundesrechnungshof rügt Bundesgesundheitsministerium für Vergabeverstöße

Der Bundesrechnungshof hat das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Karl Lauterbach (SPD) für Verstöße gegen das Vergaberecht und den Geheimschutz gerügt. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Vergabe der Corona-Impfkampagne und die Geheimhaltung entsprechender Dokumente.

Vorwürfe des Bundesrechnungshofes

In einem Schreiben vom 25. März, über welches die „Welt“ berichtet, kritisiert der Bundesrechnungshof, dass das Bundesgesundheitsministerium unter Führung von Karl Lauterbach (SPD) eine andere Agentur mit der Impfkampagne beauftragt haben könnte, was eine unzulässige Umgehung des Wettbewerbsrechts darstelle.

Streit um Auftragsvergabe

Hintergrund ist eine Auseinandersetzung um die Vergabe der Kampagne, in der 84 Bürger in TV-Spots und auf Plakaten für Infektionsschutzmaßnahmen und Corona-Impfstoffe warben. Dem Bundesrechnungshof zufolge hätte die Beauftragung der Agentur wohl nur dann rechtens sein können, wenn eine entsprechende Klausel im Rahmenvertrag zwischen dem Ministerium und seiner damaligen Hausagentur existiert hätte.

Verstoß gegen Vergaberecht und Geheimschutz

Kontrolleure fanden allerdings keinen Unterauftrag der Hausagentur an den Konkurrenten, was einen Verstoß gegen das Vergaberecht darstellt. Zudem wurde das Ministerium kritisiert, da es Unterlagen als „Verschlusssache (VS), des Geheimhaltungsgrads VS-vertraulich“ eingestuft hatte. Der Bundesrechnungshof forderte daher vom Ministerium, vergaberechtliche Vorgaben „künftig strikt zu beachten“ und Einstufungen als Verschlusssache „auf das notwendige Maß zu beschränken“.

Reaktionen auf die Vorwürfe

Tino Sorge, gesundheitspolitischer Sprecher der Union, sprach gegenüber der „Welt“ von Pflichtverstößen und Vertuschungsversuchen und behauptete, dass der Minister die Aufklärung „vorsätzlich behindern“ wollte. Das Bundesgesundheitsministerium hingegen widersprach den Vorwürfen und betonte, dass sowohl das Verfahren zur Beauftragung der betreffenden Agentur als auch die Einstufung der entsprechenden Vertragsunterlagen „regelkonform“ seien.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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