Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen starten einen neuen Anlauf für ein Verbot des Rauchens im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren. Wie die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe) berichtet, haben die Länder erneut eine Änderung des „Bundesnichtraucherschutzgesetzes“ eingebracht, die wegen des Ampel-Aus in der letzten Legislaturperiode nicht mehr zustande gekommen ist. Der Bundesrat soll das Vorhaben am 26. September beschließen; anschließend ist der Bundestag gefordert.
Neuer Vorstoß der Länder
Wie die „Rheinische Post“ (Freitagsausgabe) berichtet, zielt der Vorstoß von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen auf ein Verbot des Rauchens im Auto in Anwesenheit von Minderjährigen oder Schwangeren. Die Länder haben dazu erneut eine Änderung des „Bundesnichtraucherschutzgesetzes“ eingebracht, nachdem eine entsprechende Initiative in der vergangenen Legislaturperiode wegen des Ampel-Aus gescheitert war.
Begründung und Belastungswerte
Zur Begründung heißt es, gerade in geschlossenen Räumen seien Minderjährige und auch ungeborene Kinder dem Passivrauchen verstärkt ausgesetzt. Dies gelte insbesondere in Fahrzeugkabinen. Zur Begründung heißt es weiter: „bereits beim Rauchen einer einzigen Zigarette innerhalb weniger Minuten ein Vielfaches einer stark verrauchten Gaststätte“. Auch schätze das Deutsche Krebsforschungszentrum: „dass rund eine Million Minderjährige in Deutschland dem Tabakrauch im Auto ausgesetzt“ seien.
Weiteres Verfahren
Der Bundesrat soll das Vorhaben bereits in seiner Sitzung am 26. September beschließen. Dann ist der Bundestag gefordert.
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