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Bundesrat beschließt Rentenpaket: Rentenniveau stabil, Mütterrente steigt

Der Bundesrat hat das Rentenpaket der Bundesregierung trotz anhaltender Kritik passieren lassen. Mit dem Gesetz werden das aktuelle Rentenniveau länger als bisher geplant gesichert, die Kindererziehungszeiten ausgeweitet und Hinzuverdienstmöglichkeiten für ältere Menschen verbessert.

Bundesrat billigt Verlängerung des Rentenniveaus

Der Bundesrat hat das umstrittene Rentenpaket der Bundesregierung verabschiedet. Die Länderkammer winkte die Pläne am Freitag durch.

Konkret wird demnach das derzeit geltende Rentenniveau von 48 Prozent, also das Verhältnis der Rente zum Durchschnittsverdienst, über 2025 hinaus verlängert. Zur Begründung heißt es: „Mit der ab dem Jahr 2026 wieder anzuwendenden bisherigen Rentenanpassungsformel würde das Rentenniveau nach Auslaufen der Haltelinie deutlich sinken und ein niedrigeres Alterseinkommen zur Folge haben. Die Renten würden systematisch langsamer steigen als die Löhne.“ (Begründung des Gesetzes)

Das Gesetz sieht konkret vor, die Haltelinie für das Rentenniveau bis 2031 zu verlängern. Das bedeutet, dass die Abkopplung der Renten von den Löhnen bis dahin verhindert wird. Die sich daraus ergebenden Mehrkosten der Rentenversicherung sollen aus Steuermitteln vom Bund erstattet werden, um Auswirkungen auf den Beitragssatz grundsätzlich zu vermeiden.

Ausweitung der Kindererziehungszeiten

Ziel der Ausweitung der für die Rente anrechnungsfähigen Kindererziehungszeiten sei es, mit der Anerkennung von drei Jahren für alle Kinder – unabhängig vom Jahr der Geburt des Kindes – die vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten zu schaffen.

Die Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wird zudem künftig für vor 1992 geborene Kinder um weitere sechs Monate auf insgesamt drei Jahre verlängert. Die Mehrkosten, die sich daraus ergeben, sollen ebenfalls vom Bund erstattet werden. Außerdem wird die „Mütterrente“ ausgeweitet.

Erleichterte Weiterarbeit im Alter und Aktivrentengesetz

Außerdem soll Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, die Rückkehr zu ihrem bisherigen Arbeitgeber erleichtert werden. Deshalb soll das Anschlussverbot des Paragrafen 14 im Teilzeit- und Befristungsgesetz für diesen Personenkreis aufgehoben werden. Damit soll in diesen Fällen – auch wiederholt – ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis möglich sein.

Teil des Rentenpakets ist auch das vom Bundestag beschlossene Aktivrentengesetz. Durch die Reform sollen Rentner nach Erreichen des Regelrenteneintrittsalters mit 67 Jahren 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bei einer nichtselbstständigen Arbeit verdienen können.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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