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Bundespolizei darf an Bahnhöfen verdachtsunabhängig kontrollieren

Die Bundespolizei kann an den Bahnhöfen in Deutschland ab sofort verdachtsunabhängig jede Person kontrollieren. Das meldet „Bild“ (Montagausgabe) unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Demnach dürfen Beamte Personen stoppen und klären, ob sie Schusswaffen oder Messer bei sich tragen.

Kontrollen auf Grundlage von Allgemeinverfügungen

Nach Angaben der „Bild“ (Montagausgabe), die sich auf das Bundesinnenministerium beruft, hat die Bundespolizei sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen. Diese erlauben es den Beamten, jede Person an Bahnhöfen zu stoppen und zu überprüfen, ob sie Schusswaffen oder Messer mitführt.

Unterstützung aus dem Innenressort

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte der „Bild“, er unterstütze das härtere Vorgehen der Beamten. „Die Zahl der Gewalttaten steigt, besonders Messerangriffe machen vielen Menschen Angst. Deshalb ist es richtig, dass die Bundespolizei jetzt mit starker Präsenz und scharfen Kontrollen klare Kante zeigt.“ Die Maßnahmen seien notwendig, um das Sicherheitsgefühl der Menschen zu stärken. „Wer Bahn fährt, soll sich sicher fühlen“, erklärte der Minister.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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