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Bundeskabinett plant elektronische Fußfesseln bei häuslicher Gewalt

Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett will am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der den Einsatz elektronischer Fußfesseln für gewalttätige Partner ermöglicht. Die Maßnahme soll bestehende Schutzanordnungen ergänzen und die Sanktionen bei Verstößen verschärfen.

Fußfessel als Ergänzung zu Schutzanordnungen

Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt sollen nach dem geplanten Gesetz mit technischen Mitteln besser vor Übergriffen geschützt werden. Wie die „Bild“ (Mittwochausgabe) berichtet, will das Bundeskabinett am Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der Gerichten den Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen gewalttätige Partner ermöglicht.

Der Entwurf sieht vor, dass Gerichte eine solche Überwachung anordnen können, wenn für das Opfer eine konkrete Gefahr für Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung besteht. Die elektronische Überwachung soll eine bereits bestehende Schutzanordnung wie ein Kontakt- oder Näherungsverbot ergänzen. Betroffene Opfer können demnach ein Empfangsgerät erhalten, das warnt, wenn sich der Täter unerlaubt nähert.

Begrenzte Dauer und zusätzliche Auflagen

Die elektronische Fußfessel soll laut Entwurf nur in Hochrisikofällen eingesetzt werden und nicht gegen den Willen des Opfers angeordnet werden. Die Maßnahme ist zunächst auf sechs Monate befristet und kann anschließend jeweils um drei Monate verlängert werden.

Zusätzlich sollen Täter verpflichtet werden, an Gewaltpräventions- oder Sozialtrainingskursen teilzunehmen. Wer sich weigert, muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Verstöße gegen gerichtliche Schutzanordnungen sollen künftig härter bestraft werden: Es drohen bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Bisher lag das Höchstmaß bei zwei Jahren.

Aussagen der Bundesjustizministerin

„Häusliche Gewalt ist kein Schicksal“, sagte Stefanie Hubig (SPD) der „Bild“. „Wir können etwas tun. Und wir müssen es. Alle paar Minuten wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner angegriffen. Beinahe jeden zweiten Tag tötet ein Mann seine Partnerin oder Ex-Partnerin“, so Hubig. „Unser Rechtsstaat muss mehr tun, um diese Gewalt zurückzudrängen.“

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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