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Bundeskabinett beschließt neues IT-Sicherheitsgesetz für Unternehmen

Die Bundesregierung hat am Mittwoch ein neues IT-Sicherheitsgesetz beschlossen, das die Cybersicherheit in Deutschland stärken soll. Der Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) setzt die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in nationales Recht um. Künftig werden mehr Unternehmen und die Bundesverwaltung verpflichtet, ihre digitale Infrastruktur besser zu schützen.

Neues Gesetz für mehr Cybersicherheit

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf von Alexander Dobrindt (CSU) zur Stärkung der Cybersicherheit gebilligt. Mit dem neuen IT-Sicherheitsgesetz wird die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2) in deutsches Recht übertragen. Ziel ist es, dass künftig deutlich mehr Unternehmen eine aktive Rolle beim Schutz ihrer digitalen Infrastruktur übernehmen, und zwar über zentrale Wirtschaftsbereiche hinweg.

Auch die Bundesverwaltung soll mit dem Gesetz besser gegen Cyberangriffe abgesichert werden. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhält dazu neue Aufsichtsinstrumente. Das BSI kann Unternehmen künftig gezielter begleiten und die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsstandards überwachen.

Mehr Verantwortung für Unternehmen

„Mit dem neuen Gesetz schaffen wir ein deutlich höheres Sicherheitsniveau für unsere Wirtschaft und Verwaltung“, sagte Alexander Dobrindt (CSU) laut Bundesregierung. „Unternehmen und Behörden werden widerstandsfähiger gegen Cyberangriffe. Wir setzen dabei auf klare Regeln ohne unnötige Bürokratie.“

Weiteres Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen geplant

Parallel dazu plant das Bundesinnenministerium ein sogenanntes KRITIS-Dachgesetz. Dieses Gesetz soll branchenübergreifende Mindeststandards für den physischen Schutz Kritischer Infrastrukturen festlegen.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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