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Bundeskabinett beschließt einheitliches Ladekabel für Elektronikgeräte bis 2024

Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Funkanlagengesetzes genehmigt, mit der das einheitliche EU-Ladekabel umgesetzt werden soll. Dieser Schritt soll das Leben der Verbraucher erleichtern und zur Reduzierung von Elektroschrott beitragen.

Bundeskabinett billigt Gesetz zur Umsetzung des einheitlichen EU-Ladekabels

Das Bundeskabinett hat einer vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagenen Änderung des Funkanlagengesetzes zugestimmt. Die Änderung zielt darauf ab, die EU-Regulierung des einheitlichen Ladekabels in Deutschland umzusetzen. Bis Ende 2024 wird USB-C als neuer Standard für Geräte wie Smartphones, Digitalkameras, Kopfhörer, Tablets, tragbare Videospielekonsolen, Tastaturen, E-Reader, Navigationsgeräte, Headsets und tragbare Lautsprecher vorgeschrieben. Dies betrifft alle genannten Geräte, die mit einem Kabel aufgeladen werden können, so die Mitteilung des Ministeriums.




Einheitlicher Ladestandard: Übergangsfrist für Notebooks bis 2026

Ab 2026 wird dieser Ladestandard dann auch für Notebooks gelten. Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) äußerte sich zufrieden mit der Änderung: „Mit der Änderung des Funkanlagengesetzes sind die Tage des Chaos mit unterschiedlichen Ladekabeln für Smartphones, Tablets oder Notebooks gezählt.“ Er fügte hinzu, dass das einheitliche EU-Ladekabel das Leben für Verbraucher zukünftig erleichtern werde und gleichzeitig der Umwelt eine Hilfe sei, indem es zu deutlich weniger Elektroschrott führe.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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