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Bund verzichtet auf Klage gegen Ex-Verkehrsminister Scheuer wegen Pkw-Maut

Der Bund verzichtet auf eine Klage gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des gescheiterten Projekts der Pkw-Maut. Dies gab das Verkehrsministerium bekannt, nachdem ein auf Antrag des amtierenden Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) erstelltes Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass eine Klage aufgrund der komplexen Rechtslage und erheblichen Prozessrisiken nicht empfehlenswert ist.

Bund verzichtet auf Klage gegen Ex-Verkehrsminister

Das Verkehrsministerium teilte am Donnerstag mit, dass auf eine Klage gegen den ehemaligen Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wegen des gescheiterten Projekts der Pkw-Maut verzichtet wird. Grundlage dieser Entscheidung ist ein Gutachten, das auf Antrag des derzeitigen Verkehrsministers Volker Wissing (FDP) erstellt und nun vorgestellt wurde.

Gutachten rät von Klage ab

Das Gutachten rät aufgrund der „komplexen und nicht eindeutigen Rechtslage“ von einer Klage ab. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, „dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis entsprechend § 280 Absatz 1 Satz 1 BGB in Betracht komme“, der Anspruch jedoch wegen eines „ganz erheblichen Prozessrisikos“ in seiner Durchsetzbarkeit bezweifelt werde. „Im Ergebnis raten die Gutachter von einer Klage ab“, so das Verkehrsministerium. Es folgt damit dieser Empfehlung, „auch um weiteren Schaden für den Steuerzahler abzuwenden.“

Politische Verantwortung bleibt bestehen

Dennoch bleibt laut Ministerium die „politische Verantwortlichkeit des Bundesministers a. D. unbestritten“. Das Gutachten war im Juli von Minister Wissing in Auftrag gegeben worden, um mögliche Haftungsansprüche gegen seinen Vorgänger zu prüfen. Durch das Scheitern der Pkw-Maut musste der Bund einen Schadensersatz in Höhe von 243 Millionen Euro an die vorgesehenen Betreiber zahlen.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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