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Bund und Länder planen umfassende Entbürokratisierung von Staat und Wirtschaft

Bund und Länder planen eine umfassende Reform von Verwaltung und staatlicher Organisation in Deutschland. Eine „föderale Modernisierungsagenda“ mit 338 Maßnahmen soll Bürokratie abbauen, Bürger und Unternehmen entlasten und rechtliche Vorgaben effizienter umsetzen. Grundlage ist ein 68-seitiger Entwurf, der auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag beschlossen werden soll und über den das „Handelsblatt“ berichtet.

„Föderale Modernisierungsagenda“ gegen übermäßige Bürokratie

In dem Entwurf heißt es, Staat und Verwaltung seien „zu bürokratisch, träge und wenig lösungsorientiert“. Die übermäßige Bürokratie wird in der Agenda als „Wohlstandsrisiko für unser Land“ bezeichnet. Die „föderale Modernisierungsagenda“ zielt laut dem Papier darauf, die staatliche Verwaltung und öffentliche Organisation in Deutschland „grundlegend und übergreifend“ zu erneuern.

Der Plan liegt in Form eines 68-seitigen Papiers vor, das auf der Ministerpräsidentenkonferenz am Donnerstag beschlossen werden soll. Über den Entwurf berichtet das „Handelsblatt“.

338 Maßnahmen zur Entlastung von Bürgern

In dem Papier werden 338 Maßnahmen aufgelistet, die Bürger und Unternehmen entlasten sollen. Eine zentrale Änderung betrifft den Personalausweis älterer Menschen. „Personalausweise für Staatsbürger, die nach dem 70. Lebensjahr ausgestellt werden, sollen künftig unbefristet Gültigkeit haben“, heißt es in dem Papier. Das Gesetz werde bis zum 30. Juni 2026 entsprechend angepasst.

Damit sollen ältere Menschen künftig keinen neuen Personalausweis mehr beantragen müssen, wenn der nach dem 70. Lebensjahr ausgestellte Ausweis von der geplanten Neuregelung erfasst ist.

Weniger Berichtspflichten für die Wirtschaft

Bund und Länder wollen laut Entwurf „alle Berichts- und Auskunftspflichten zulasten der Wirtschaft auf den Prüfstand stellen“. Bei allen entsprechenden Pflichten soll bis Ende 2026 „kritisch“ überprüft werden, ob sie notwendig sind, „mit dem Ziel, mindestens die Hälfte dieser Pflichten abzuschaffen“.

Zudem verständigten sich Bund und Länder auf eine „aufwandsarme Umsetzung von Europarecht“, heißt es in dem Papier. „Maßgaben des Unionsrechts werden ohne zusätzliche Lasten oder Pflichten für die Adressaten umgesetzt, also grundsätzlich 1:1.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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