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Bund gibt Ländern 100 Milliarden Euro für Investitionen

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch zentrale Gesetzesentwürfe zur Unterstützung von Ländern und Kommunen bei Infrastrukturinvestitionen sowie zur Verteilung neuer Verschuldungsspielräume beschlossen. Insgesamt sollen 100 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen für Investitionen vor Ort bereitgestellt werden. Mit weiteren Regelungen erhalten die Länder zusätzliche strukturelle Verschuldungsspielräume im Rahmen der Schuldenbremse.

Gesetzesentwürfe zur Finanzierung und Haushaltsüberwachung

Das Bundeskabinett hat laut Mitteilung des Finanzministeriums am Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen verabschiedet. Zudem wurde ein Gesetzentwurf für die Verteilung der neuen „strukturellen Verschuldungsspielräume“ auf die Länder sowie zur Einbeziehung des Stabilitätsrates in das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung beschlossen.

Mit dem erstgenannten Gesetzentwurf wird ein 100 Milliarden Euro umfassender Teil des Sondervermögens des Bundes umgesetzt, der speziell für die Länder und Kommunen zur Verfügung steht. Das Finanzministerium betont: Damit könne „vor Ort massiv in Modernisierung und Zukunftsfähigkeit investiert werden“.

Stärkung der Handlungsfähigkeit vor Ort

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte: „Heute haben wir im Bundeskabinett die Regelungen auf den Weg gebracht, mit denen der Bund den Ländern und Kommunen 100 Milliarden Euro für Investitionen vor Ort zur Verfügung stellt.“ Weiter führte Klingbeil aus: „Damit stärken wir unmittelbar die Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen.“ Die Aussagen stammen aus einer Mitteilung des Finanzministeriums.

Die Verteilung der 100 Milliarden Euro erfolgt nach der vom Bundeskanzler mit den Regierungschefs der Länder getroffenen Vereinbarung in Anlehnung an den Königsteiner Schlüssel. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Investitionsmaßnahmen finanziert werden können, sofern sie nicht vor dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. Die Bewilligung von Maßnahmen ist laut Gesetzentwurf bis Ende 2036 möglich.

Erweiterte Verschuldungsspielräume für die Länder

Mit dem zweiten Gesetzentwurf erhalten die Länder künftig denselben strukturellen Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse wie der Bund. Dadurch verfügen die Länder über einen deutlich größeren Haushaltsspielraum, so die Mitteilung des Finanzministeriums. Die Einbeziehung des Stabilitätsrates in das neue EU-System zur Haushaltsüberwachung ist ebenfalls Bestandteil dieses Gesetzentwurfs.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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