Die Bundesländer sollen ab dem 1. Januar 2026 dem Bund jährlich berichten, wie sie ihren Anteil von 100 Milliarden Euro aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur eingesetzt haben. Das sieht ein Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) vor, über den die „Rheinische Post“ berichtet. Die Maßnahmen werden durch den Bund stichprobenartig überprüft, um sicherzustellen, dass die Mittel zweckgemäß verwendet werden. Die Verteilung der Gelder erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel, wobei Nordrhein-Westfalen den größten Anteil erhält.
Berichtspflicht und Kontrolle der Investitionen
Die Bundesländer sollen dem Bund ab dem Jahr 2026 einmal jährlich mitteilen, welche konkreten Investitionsmaßnahmen sie mit ihrem Anteil aus dem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen geplant, begonnen und abgeschlossen haben. Laut dem Gesetzentwurf zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG), über den die „Rheinische Post“ (Mittwochausgabe) berichtet, betrifft dies einen Betrag von 100 Milliarden Euro, der für Investitionen durch die Länder zur Verfügung steht.
Der Entwurf sieht vor, dass der Bund die von den Ländern gemeldeten Investitionsmaßnahmen regelmäßig im Rahmen von „risikobasierten Stichproben“ überprüft. Ziel dieser Überprüfungen ist sicherzustellen, dass die Mittel ausschließlich für Investitionen verwendet werden, die ab dem 1. Januar 2025 neu begonnen, bis Ende 2036 bewilligt und im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben genutzt wurden.
Weitgehende Gestaltungsfreiheit für die Länder
Der Gesetzentwurf gibt den Ländern weitgehend freie Hand bei der Verwendung der Mittel. Anders als für den Bund wird für die Länder keine feste Investitionsquote festgelegt, die aus dem Kernhaushalt finanziert werden muss. Damit soll sichergestellt werden, dass es sich um zusätzliche Investitionen handelt. Dennoch behält sich der Bund Kontrollmöglichkeiten vor. Werden die Gelder nicht zweckentsprechend eingesetzt, kann der Bund diese vom jeweiligen Land zurückfordern. Im Entwurf heißt es: „Die Mittel sind an die Bundeskasse zuzüglich Zinsen seit Mittelabruf zurückzuzahlen, können aber bis 2043 erneut von den Ländern in Anspruch genommen werden.“
Die 100 Milliarden Euro dürfen für Investitionen in verschiedene Bereiche verwendet werden, darunter Bevölkerungsschutz, Verkehrsinfrastruktur, Kranken-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur, Energie- und Wärmeinfrastruktur, Bildungsinfrastruktur, Betreuungsinfrastruktur, Wissenschaftsinfrastruktur, Forschung und Entwicklung sowie Digitalisierung. Im Gesetzentwurf wird betont: „Die Liste der Förderschwerpunkte ist nicht abschließend zu verstehen und erfasst auch Aufgaben, die nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehören.“ Dazu zählen etwa Investitionen in die Daseinsvorsorge, Wohnungen, Gebäudesanierungen, Sportanlagen, Kultureinrichtungen, innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und ländliche Infrastrukturen.
Verteilung der Mittel nach dem Königsteiner Schlüssel
Die Aufteilung der 100 Milliarden Euro auf die 16 Bundesländer erfolgt laut Gesetzentwurf nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Nordrhein-Westfalen als bevölkerungsreichstes Land erhält demnach gut 21 Prozent der Mittel, Bayern knapp 16 Prozent und Baden-Württemberg gut 13 Prozent. Niedersachsen soll gut neun, Hessen gut sieben, Rheinland-Pfalz knapp fünf und das Saarland gut ein Prozent erhalten.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundesfinanzministerium soll am Mittwoch vom Kabinett gebilligt werden. Zudem wird ein weiterer Gesetzentwurf eingebracht, der vorsieht, dass sich die Länder künftig ebenso wie der Bund mit bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung pro Jahr neu verschulden dürfen.
Den Gesetzentwurf zur Errichtung des 500-Milliarden-Sondervermögens für Investitionen in Infrastruktur und Klimaschutz hatte die Regierung bereits verabschiedet. Von diesem Gesamtvolumen gehen 100 Milliarden Euro an die Länder.
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