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Bund genehmigt Atommülltransporte Jülich–Ahaus mit Sofortvollzug

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat Atommülltransporte vom rheinischen Jülich ins Zwischenlager Ahaus im Münsterland genehmigt. Die befristete Beförderungsgenehmigung umfasst 152 Behälter mit rund 300.000 Brennelement-Kugeln und gilt bis zum 31. August 2027; sie wurde auf Antrag der Genehmigungsinhaberin unter Sofortvollzug gestellt.

Genehmigung und Umfang

Konkret gehe es um die Beförderung von 152 Behältern, teilte die Behörde am Montag mit. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung hat zur Folge, dass Rechtsbehelfe gegen die Beförderungsgenehmigung keine aufschiebende Wirkung haben. Die genaue Terminierung der Transporte findet in Absprache mit den Aufsichts- und Polizeibehörden statt.

Hintergrund der Verlagerung

In den Behältern werden rund 300.000 Brennelement-Kugeln aus dem früheren Versuchsreaktor in Jülich aufbewahrt. Das Zwischenlager in Jülich musste geräumt werden, da die Betreiberin die erforderlichen Sicherheitsnachweise nicht erbringen konnte. Seit 2016 besteht eine Aufbewahrungsgenehmigung für das Inventar des Jülicher Versuchsreaktors im Zwischenlager Ahaus.

Rechtliche Einordnung und weiterer Verlauf

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eine Klage gegen diese Genehmigung abgewiesen hatte, ist der Abtransport der Brennelemente nach Ahaus die einzige umsetzbare Option zur sicheren Aufbewahrung der Abfälle.

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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