Bürokratieabbau der EU-Kommission: Versprechen noch nicht eingelöst

Die Europäische Kommission scheint weit davon entfernt, ihr Ziel eines Bürokratieabbaus für Unternehmen zu erreichen. Die Aussagen des Exekutiv-Vizepräsidenten der EU-Kommission Maros Sefcovic zur laufenden Analyse der Berichtspflichten und über den eingeschätzten Nutzen zukünftiger Maßnahmen zum Bürokratieabbau werfen Fragen hinsichtlich der Effektivität der angekündigten Maßnahmen auf.

Verfehlte Ziele und fehlende Zahlen

Im Europaparlament offenbarte Maros Sefcovic, dass die EU-Kommission derzeit noch nicht weiß, wie viele Berichtspflichten die Unternehmen der Union tatsächlich erfüllen müssen. In einem Schreiben an die liberale Renew-Fraktion erklärte er, die Behörde ermittele derzeit noch “den mit den Berichtspflichten verbundenen Gesamtaufwand”. Weiterhin seien aktuell weitere Analysen im Gange, deren Fortschritte “in der nächsten jährlichen Aufwandserhebung” veröffentlicht würden.

Versprechungen und Kritik

Obwohl die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bereits vor über einem Jahr eine Reduzierung der Berichtspflichten von Unternehmen um 25 Prozent versprochen hatte, scheint die Kommission nicht in der Lage zu sein, diese Zahl detailliert zu beziffern. Zudem ist unklar, in welchem Umfang sich bürokratische Auflagen doppeln. Indes rechnet Sefcovic damit, dass erste Kommissionsvorschläge zum Bürokratieabbau, geplant für Oktober 2023, den Kostenaufwand der EU-Unternehmen um über vier Milliarden Euro verringern könnten.

Diese Ankündigungen stießen jedoch auf scharfe Kritik. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, FDP-Spitzenkandidatin für die Europawahl, bezeichnete von der Leyen als “Ankündigungsmeisterin” und warf ihr “unseriöse Scheinpolitik” vor. Ihrer Ansicht nach belege die fehlende Klarheit der Kommissionspräsidentin hinsichtlich der Zahlen zu den Berichtspflichten nach einem Jahr Analyse die Unseriosität ihrer Politik.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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