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Nach Ankündigungen Dobrindts: Kontroverse Diskussionen zu Grenzabweisungen Asylsuchender

Die Rückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen sorgt für kontroverse Diskussionen. Während Grünen-Chefin Franziska Brantner scharfe Kritik an der geplanten Praxis äußert und vor negativen Folgen für Sicherheit und Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten warnt, unterstützt die Deutsche Polizeigewerkschaft das Vorhaben von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) und verweist auf geltendes Recht. Zugleich betont ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte die Notwendigkeit einer individuellen Prüfung bei Zurückweisungen.

 

Kritik von Grünen-Chefin Brantner an Grenzpolitik

Grünen-Chefin Franziska Brantner hat die Zurückweisung von Asylsuchenden an den deutschen Grenzen scharf kritisiert. In der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv erklärte sie am Donnerstag: „In Zeiten, in denen wir mehr Europa brauchen, wir erinnern gerade diese Woche daran, aus welchen kriegerischen Zuständen wir in Europa kommen und wir zum Glück Frieden haben, ist es nicht akzeptabel, nicht besonders gut, wenn man nicht mit den Partnern gemeinsam handelt, mit den polnischen Freunden, mit den österreichischen Freunden, die das genauso ablehnen.“

Brantner sieht zudem negative Auswirkungen der Grenzkontrollen auf die Wirtschaft und die innere Sicherheit. Sie äußerte: „Ich frage mich ja, wo diese ganzen vielen Beamten natürlich abgezogen werden, die jetzt an die Grenze kommen. Das sind die Hauptbahnhöfe, das ist der Flughafen, das sind Kriminalitätsschwerpunkte in diesem Land. Dort werden die fehlen. Also ein Weniger an Sicherheit an anderen Orten für ein Signal an der Grenze.“

Unterstützung der Polizei für Dobrindts Anweisung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) begrüßt die Anweisung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Heiko Teggatz, Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, sagte der „Welt“ (Freitagausgabe): „Durch die Rücknahme der mündlichen Weisung aus dem Jahr 2015 kann und wird die Bundespolizei konsequenter an den Grenzen zurückweisen können.“

Weiterhin erklärte Teggatz: „Der Paragraf 18 Asylgesetz ist demzufolge einschlägig und schreibt Zurückweisungen zwingend vor.“ Laut ihm habe die Bundesrepublik Deutschland mit sämtlichen Anrainerstaaten sogenannte Rückübernahme-Vereinbarungen vertraglich geregelt. Inhalt dieser Verträge sei auch, ab welchem Zeitpunkt eine Person als eingereist gilt: „Dieses ist erst dann der Fall, wenn die Einreisekontrolle abgeschlossen ist“, sagte Teggatz. „Bei einer Zurückweisung wird eine Person folglich an der Einreise gehindert. Sie befindet sich deshalb fiktiv noch im jeweiligen Anrainerstaat.“

Teggatz ergänzte: „Eine Absprache bedarf es folglich erst dann, wenn eine Person nach erfolgter Einreise über die `grüne Grenze` zurückgeschoben werden soll. Allerdings sind auch diese Absprachen längst erfolgt und ebenfalls Gegenstand der abgeschlossenen Rückübernahmevereinbarungen.“

Rechtliche Vorgaben durch den EGMR

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Fall H.T. gegen Deutschland und Griechenland klargestellt, dass Zurückweisungen ohne individuelle Prüfung und ohne Zugang zu Rechtsmitteln rechtswidrig sind. Das Gericht erklärte, dass Staaten verpflichtet sind, sicherzustellen, dass Personen nicht in ein Land zurückgeschickt werden, in dem ihnen eine Verletzung ihrer grundlegenden Menschenrechte droht, und dass dies eine sorgfältige Einzelfallprüfung erfordert.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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