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Brandenburg prüft Rückholung abgeschobener Uckermark-Familie

Brandenburgs Innenminister René Wilke (parteilos) hat sich in den Fall einer sechsköpfigen Familie eingeschaltet, die trotz eines laufenden Eilantrags in den Irak abgeschoben wurde. Das Innenministerium teilte am Freitag mit, die Familie solle zurückgeholt werden, falls das Gerichtsurteil Bestand habe. Die zuständigen Behörden seien laut Wilke ohne Schuld, da sie vom Gerichtsbeschluss erst nach der Landung der Familie in Bagdad erfuhren.

Abschiebung trotz Eilantrag

Die aus dem Landkreis Uckermark stammende sechsköpfige Familie wurde am vergangenen Dienstag in den Irak abgeschoben, nachdem ihr Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden war. Ein Eilantrag gegen die Abschiebung erreichte die Behörden nach eigenen Angaben jedoch erst, als die Familie bereits im Flugzeug saß. Das Verwaltungsgericht Potsdam hob die Ausreisepflicht der Familie später auf.

Rolle der Behörden

René Wilke, Innenminister Brandenburgs, erklärte, dass die zuständigen Behörden keine Schuld träfe, da sie den Gerichtsbeschluss erst nach der Landung in Bagdad zur Kenntnis bekamen. „Die zuständigen Behörden trafen keine Schuld, da sie erst nach der Landung in Bagdad vom Gerichtsbeschluss erfuhren“, sagte Wilke laut Mitteilung des Ministeriums.

Weiteres Vorgehen

Laut Mitteilung des Ministeriums sollen nun Bundes- und Landesbehörden zusammenarbeiten, um die Rückkehr der Familie zu ermöglichen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass der Bund die notwendigen Reisepapiere ausstelle.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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