Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten im „Mordfall Valeriia“ verworfen. Das Landgericht Chemnitz hatte ihn wegen Mordes an der 9-jährigen Tochter seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Das teilte der BGH am Montag mit.
BGH sieht keine Rechtsfehler
Das Landgericht bewertete die Tat als Mord gemäß § 211 StGB und sah die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an. Die Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof ergab keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten (Beschluss vom 13. August 2025 – 5 StR 324/25).
Tatgeschehen und Hintergrund
Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte der Angeklagte im Februar 2024 eine Beziehung mit der Mutter des Opfers begonnen, die 2022 aus der Ukraine nach Deutschland geflohen war. Nach der Trennung im Mai 2024 entschloss er sich, die ältere Tochter der Frau zu töten, um sich an ihr zu rächen.
Am Morgen der Tat passte er das Mädchen auf dem Schulweg ab, ließ es in sein Auto einsteigen und tötete es in einem Waldgebiet.
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