Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung eines 65-jährigen Mannes wegen Volksverhetzung bestätigt, nachdem dieser im April 2020 eine Abbildung des Eingangs eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ auf Facebook veröffentlicht hatte. Damit werteten die Richter die Gleichsetzung von Coronaschutzmaßnahmen mit dem Holocaust als strafbar und sehen das Verfahren nun als rechtskräftig abgeschlossen an.
BGH weist Revision des Angeklagten ab
Der Bundesgerichtshof teilte am Dienstag mit, dass die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Köln verworfen wurde. Laut Mitteilung habe die „sachlichrechtliche Nachprüfung des Urteils durch den zuständigen 3. Strafsenat keinen Rechtsfehler aufgedeckt“, so der BGH.
Veröffentlichung von Holocaust-verharmlosender Abbildung
Der Angeklagte hatte im April 2020 auf seinem öffentlichen Facebook-Profil eine Abbildung veröffentlicht, die das Eingangstor eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift „Impfen macht frei“ zeigte. Laut Bewertung des Landgerichts Köln wurde diese Abbildung als Verharmlosung des NS-Völkermordes gewertet.
Strafmaß und Begründung
Das Landgericht Köln hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Nach Ansicht des Landgerichts wurde die Abbildung als geeignet angesehen, „den öffentlichen Frieden zu gefährden, da sie die staatlichen Coronaschutzmaßnahmen mit den Verbrechen des Holocausts gleichsetzte“. Mit dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 4. Februar 2025 (3 StR 468/24) ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .