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BGH bestätigt Urteil gegen Halle-Attentäter nach Geiselnahme

Im Fall des Halle-Attentäters Stephan B. hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Revisionen sowohl der Staatsanwaltschaft als auch des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stendal zurückgewiesen. Damit ist das Urteil vom 27. Februar 2024 rechtskräftig, wie der BGH am Dienstag bekannt gab.

BGH bestätigt Urteil wegen Geiselnahme in Justizvollzugsanstalt

Stephan B. wurde vom Landgericht Stendal wegen Geiselnahme in Tateinheit mit unerlaubtem Herstellen und Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Außerdem wurden den Verletzten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche zugesprochen. Der Angeklagte hatte am 12. Dezember 2022 in der Justizvollzugsanstalt Burg versucht zu fliehen, wo er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes und weiterer Delikte verbüßte. Dabei nahm er zwei Justizvollzugsbeamte als Geiseln. Nachdem er einen Beamten freigelassen hatte, konnte der andere Beamte bei einem Fluchtversuch entkommen, woraufhin Stephan B. sein Vorhaben aufgab.

Revisionen von Staatsanwaltschaft und Angeklagtem erfolglos

Die Revision der Staatsanwaltschaft, die die unterbliebene Anordnung der Sicherungsverwahrung beanstandete, wurde als unbegründet verworfen. Nach Angaben des Landgerichts Stendal werde dem Sicherungsbedürfnis der Allgemeinheit bereits durch das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg entsprochen. Auch die Revision des Angeklagten in Bezug auf die Adhäsionsentscheidung wurde, mit Ausnahme einer formalen Ergänzung, als unbegründet verworfen.

Urteil nun rechtskräftig

Der BGH bestätigte mit dem Beschluss vom 15. Mai 2025 (Az.: 6 StR 349/24) die Entscheidung des Landgerichts Stendal. „Das Urteil ist damit rechtskräftig“, teilte der Bundesgerichtshof am Dienstag mit.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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