Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung zweier Londoner Fondsmanager wegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften bestätigt. Die Angeklagten hatten durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt eine Steuererstattung in Millionenhöhe erlangt. Die Revisionen der Angeklagten wurden verworfen, das Urteil ist somit rechtskräftig.
BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bonn
Das Landgericht Bonn hatte die beiden Angeklagten jeweils wegen Steuerhinterziehung zu Freiheitsstrafen von vier Jahren und zehn Monaten beziehungsweise drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Nach Angaben des Bundesgerichtshofs handelte es sich bei den Angeklagten um Londoner Fondsmanager.
Steuererstattung in Millionenhöhe
Die beiden Männer hatten laut Urteil im Jahr 2010 durch außerbörsliche Future-Kontrakte und unrichtige Angaben beim Finanzamt nicht gezahlte Kapitalertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt etwa 92 Millionen Euro anrechnen und „erstatten“ zu lassen. Für ihre Beteiligung an den Geschäften erhielten beide jeweils rund 1,9 Millionen Euro. Das Landgericht Bonn ordnete die Einziehung dieser Beträge an.
Revisionen erfolglos – Urteil ist rechtskräftig
Die Revisionen der Angeklagten, die auf Sach- und Verfahrensrügen gestützt waren, wurden vom Bundesgerichtshof verworfen. Das teilte der BGH am Dienstag mit. Damit ist das Urteil des Landgerichts Bonn rechtskräftig (Beschluss vom 27. Mai 2025 – 1 StR 364/24).
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .