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Beitragsbemessungsgrenzen 2026 steigen: Besserverdiener zahlen mehr

Die Bundesregierung stimmt einen Verordnungsentwurf ab, der höhere Sozialbeiträge für Menschen mit hohem Einkommen vorsieht. Beitragsbemessungsgrenzen in Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Versicherungspflichtgrenze sollen 2026 steigen. Über den Entwurf berichtet „Politico“.

Geplante Änderungen bei Rentenbeiträgen

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant höhere Sozialbeiträge für Menschen mit hohem Einkommen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf ihres Ministeriums hervor, über den „Politico“ berichtet und der nun in der Bundesregierung abgestimmt wird. Laut Entwurf soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung 2026 auf 8.450 Euro steigen. In diesem Jahr liegt der Wert noch bei 8.050 Euro. Das heißt, dass Personen mit hohem Einkommen demnächst auf einen größeren Teil ihres Einkommens Beiträge zu zahlen haben. Sie erwerben aber auch entsprechend höhere Ansprüche.

Kranken- und Pflegeversicherung sowie Versicherungspflichtgrenze

Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls Veränderungen geplant. Hier beträgt die Beitragsbemessungsgrenze aktuell 5.512,50 Euro. Laut Verordnung aus dem Arbeitsministerium soll sie 2026 bei 5.812,50 Euro liegen. Angehoben werden soll auch die sogenannte Versicherungspflichtgrenze. Wer sie mit seinem Einkommen überschreitet, kann sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern. Die Versicherungspflichtgrenze soll für 2026 auf 6.450 Euro festgelegt werden, in diesem Jahr sind es 6.150 Euro.

Anpassung nach fester Formel

Die Werte werden stets nach einer festen Formel an die Lohnentwicklung des jeweils zurückliegenden Jahres angepasst. Es bestehe „kein normatives Ermessen“, heißt es in der Verordnung des Arbeitsministeriums. 2024 sind die Bruttolöhne und -gehälter in Deutschland laut Entwurf um 5,16 Prozent gestiegen.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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