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Bamf leitet Prüfverfahren gegen mehr als 2.000 Flüchtlinge wegen Heimreisen ein

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat in jüngster Zeit mehr als 2.000 Verfahren gegen Flüchtlinge eingeleitet, die trotz ihres Schutzstatus vorübergehend in ihre Herkunftsländer gereist sind. Nach Informationen der „Welt am Sonntag“ könnte am Ende der Verfahren der Entzug des Schutztitels in Deutschland stehen. Die meisten Betroffenen stammen aus dem Irak, Syrien und Afghanistan.

Mehr als 2.000 Prüfvorgänge wegen Heimreisen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hat laut einem Bericht der „Welt am Sonntag“ in den vergangenen Monaten insgesamt 2.157 Widerrufsprüfverfahren gegen Flüchtlinge eingeleitet, die temporär in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind. Ein Bamf-Sprecher erklärte gegenüber der Zeitung: „Zwischen dem 1. November 2024 und dem 31. März 2025 seien insgesamt 2.157 Widerrufsprüfverfahren aufgrund temporärer Heimreisen in das Herkunftsland angelegt worden.“ Die häufigsten Zielländer der Heimreisen waren laut Bamf in diesem Zeitraum der Irak mit 762 Fällen, Syrien mit 734 Fällen, Afghanistan mit 240 Fällen, der Iran mit 115 Fällen und die Türkei mit 31 Fällen.

Verfahrensweise und aktuelle Ausnahmen

Sobald das Amt von einer Heimreise eines Schutzberechtigten erfahre, werde eine „Widerrufsakte angelegt, um den Vorgang zu dokumentieren“, erläuterte der Bamf-Sprecher gegenüber der „Welt am Sonntag“. Für das Herkunftsland Syrien gelte jedoch derzeit ein temporärer Verfahrensaufschub: „Das heißt, die Verfahren werden derzeit nicht weiter bearbeitet.“ Erstmals liegen mit diesen Angaben detaillierte Zahlen zum Umfang der vom Bamf eingeleiteten Prüfverfahren aufgrund von Heimreisen vor.

Schutzstatus und gesetzliche Verschärfungen

Grundsätzlich kann der Schutzstatus aus mehreren Gründen überprüft und widerrufen werden, unter anderem, wenn sich die Lage im Herkunftsland verändert oder die Betroffenen schwer straffällig geworden sind. In den vergangenen Jahren hatte die Behörde lediglich Gesamtzahlen veröffentlicht. Im gesamten vergangenen Jahr seien insgesamt 17.578 sogenannte Widerrufsprüfverfahren angelegt worden.

Zum 31. Oktober 2024 trat eine gesetzliche Klarstellung in Kraft, wonach die Voraussetzungen für internationalen Schutz in der Regel nicht mehr gegeben sind, wenn Betroffene in ihre Heimat reisen. Ausnahmen gelten nur, „wenn die Reise sittlich zwingend geboten ist“. Zudem sind Schutzberechtigte seitdem verpflichtet, „Reisen in ihren Herkunftsstaat sowie den Grund der Reise vor Antritt der Reise gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde anzuzeigen“. Die Ausländerbehörde leitet die Anzeige dann „zur Prüfung des Widerrufs der Rechtsstellung“ an das Bamf weiter. Laut Bericht endet bislang jedoch nur ein Bruchteil der Verfahren mit dem tatsächlichen Entzug des Schutztitels.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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