Aus Kreuzung wird Kreisverkehr: Vehrter Landstraße ab 18. September voll gesperrt

Am Knotenpunkt Vehrter Landstraße/Am Limberg wird in den kommenden Wochen ein neuer Kreisverkehr entstehen, der künftig den Limberg-Park verkehrlich anbinden soll. Die Vehrter Landstraße ist daher ab Montag (18. September) bis voraussichtlich Ende November voll gesperrt.

Bevor die Stadt mit dem Bau des Kreisels beginnt, wird die SWO Netz im Kreuzungsbereich einen Regenwasserkanal erneuern und Versorgungsleitungen verlegen. Daher wird eine Sperrung zwischen der Einmündung zur Straße „Am Limberg“ bis hinter die Alwine-Wellmann-Straße eingerichtet. Dies macht eine großräumige Umleitung für den motorisierten Verkehr nötig: Vom Kreisel am Power Weg aus ist der Limberg-Park nicht mehr erreichbar. Die Umleitung führt daher über die neue B51, die Bremer Straße sowie Haster Weg und umgekehrt. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende können das Baufeld hingegen passieren. Die Dauer der Maßnahme ist darin begründet, dass beim Bau des Kreisverkehrs Beton verarbeitet wird. Dieser hat eine lange Aushärtezeit, sodass der Bereich auch nach der Fertigstellung noch nicht sofort wieder befahrbar ist.


Liebe Leserin und lieber Leser, an dieser Stelle zeigen wir Ihnen künftig regelmäßig unsere eigene Kommentarfunktion an. Sie wird zukünftig die Kommentarfunktion auf Facebook ersetzen und ermöglicht es auch Leserinnen und Lesern, die Facebook nicht nutzen, aktiv zu kommentieren. FÜr die Nutzung setzen wir ein Login mit einem Google-Account voraus.

Diese Kommentarfunktion befindet sich derzeit noch im Testbetrieb. Wir bitten um Verständnis, wenn zu Beginn noch nicht alles so läuft, wie es sollte.

 
PM
PM
Täglich erreichen uns dutzende Pressemitteilungen, von denen wir die auswählen, die wir für unsere Leser für relevant und interessant halten. Sofern möglich ergänzen wir die uns übermittelten Texte. Sofern nötig kürzen wir allzu werberische Aussagen, um unsere Neutralität zu wahren. Für Pressemitteilungen der Polizei gilt: diese werden bei Fahndungsaufrufen oder Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht gekürzt.

Diese Artikel gefallen Ihnen sicher auch ...Lesenswert!
Empfohlen von der Redaktion