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Anstieg der Regelinsolvenzen in Deutschland um 13,5 Prozent

Die Anzahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland hat im Juli 2024 einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Laut dem Statistischen Bundesamt betrug die Zunahme 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Anstieg der Regelinsolvenzen

Im Juli 2024 zeigte sich ein erheblicher Zuwachs bei den Regelinsolvenzen in Deutschland. Laut dem Statistischen Bundesamt lag die Zunahme bei 13,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Besonders relevant ist in diesem Zusammenhang, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik aufgenommen werden. Daher liegt der eigentliche Zeitpunkt des Antrags häufig fast drei Monate vorher.

Insolvenzen bei Unternehmen und Verbrauchern

Die Amtsgerichte verzeichneten im Mai 2024 insgesamt 1.934 beantragte Unternehmensinsolvenzen. Dies stellt eine Zunahme von 30,9 Prozent im Vergleich zu Mai 2023 dar. Gleichzeitig beliefen sich die Forderungen der Gläubiger aus den im Mai 2024 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen auf etwa 3,4 Milliarden Euro. Im Mai 2023 lag dieser Wert noch bei knapp 4,0 Milliarden Euro. In Bezug auf 10.000 Unternehmen gab es im Mai 2024 insgesamt 5,6 Unternehmensinsolvenzen in Deutschland. Des Weiteren gab es im Mai 2024 insgesamt 5.691 Verbraucherinsolvenzen, was einem Anstieg von 0,2 Prozent gegenüber Mai 2023 entspricht.

Insolvenzverfahren in Deutschland

Die Insolvenzstatistik erfasst lediglich Geschäftsaufgaben, die im Kontext eines Insolvenzverfahrens stattfinden, jedoch nicht solche aus anderen Gründen oder aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Rund 30 Prozent der Insolvenzverfahren in Deutschland sind Regelinsolvenzverfahren. Diese beinhalten hauptsächlich Verfahren von Unternehmen, die etwa 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren ausmachen. Zusätzlich kommen Regelinsolvenzverfahren bei wirtschaftlich aktiven Personen zur Anwendung, darunter Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft oder Personen, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingeschätzt werden.

Für die Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Daten aus dem statistischen Unternehmensregister zur Unternehmensanzahl hinzugezogen. Dabei werden unter Unternehmen rechtliche Einheiten verstanden, die eine wirtschaftliche Tätigkeit selbständig ausüben.

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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