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Ampel-Parteien erwägen Gesetzesänderung wegen Afghanen-Reisen in Heimat

Nach Berichten über mutmaßliche Urlaubsreisen von afghanischen Flüchtlingen in ihr Heimatland, zeigen sich alle Ampel-Parteien offen für eine Gesetzesänderung. Es muss geklärt werden, wie ein Schutzstatus bei nachgewiesenen Rückreisen aberkannt werden kann.

Notwendige Gesetzesänderung

Sebastian Hartmann, innenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, äußerte gegenüber den Zeitungen der Mediengruppe Bayern: „Deutschland gewährt Personen aus humanitären Gründen Schutz, die aus ihrer Heimat aufgrund von Gefahr für Leib und Leben fliehen mussten. Wenn aber Personengruppen, in die besagten Heimatländer für einen Urlaub zurückkehren, dann kann folglich keine unmittelbare Gefahr für ihr Wohl vorhanden sein.“

Nach Recherchen von RTL reisen Afghanen mit Schutzstatus und blauem Pass, der nur in Ausnahmefällen für einen Besuch in der Heimat berechtigt, illegal in ihre Heimat. Der Trick beruht darauf, das Visum für die Reise nicht in den Pass einzukleben.

Deutsche Polizeigewerkschaft fordert Änderung

Die Deutsche Polizeigewerkschaft beklagt eine Gesetzeslücke, die leicht zu beheben sei. „Bund und Länder müssen nun gemeinsam klären, wie ein Schutzstatus bei nachweisbaren Rückreisen aberkannt werden kann“, so Hartmann weiter.

Die Grünen und FDP für Anpassung

Die Grünen sind ebenfalls offen für eine Änderung. Lamya Kaddor, innenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, sagte: „Grundsätzlich steht Reisen mit blauen Pässen nichts entgegen. Wichtig ist Transparenz über die Reiseziele zu erlangen und die Kontrolle bei der Wiedereinreise zu garantieren. Hier kann eine Pflicht abhelfen, dass die Einreisestempel im Pass vermerkt sein müssen und nicht auf losen Blättern.“

Auch die FDP ist bereit, die bestehenden Regelungen zu überdenken. Stephan Thomae, parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion, stimmte der Forderung zu: „Wer in Deutschland Asyl oder Flüchtlingsschutz beantragt und dann freiwillig zum Urlaub in das Land zurückkehrt, aus dem er wegen Krieg, Bürgerkrieg oder persönlicher Verfolgung geflohen ist, der braucht unseren Schutz offensichtlich nicht mehr. Augenscheinlich ist in dem betroffenen Land die Gefahr dann vorüber, zumindest für die betroffene Person. In diesen Fällen muss der Schutzstatus umgehend widerrufen werden, damit als nächster Schritt die Ausweisung erfolgen und ein Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt werden können.“

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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