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AfD mahnt Verfassungsschutz wegen Rechtsextremismus-Einstufung ab

Der Verfassungsschutz hat die AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Partei wehrt sich nun und hat dem Bundesamt für Verfassungsschutz eine Abmahnung geschickt, mit der sie die Unterlassung dieser Einstufung verlangt. Sollte das Amt der Forderung nicht nachkommen, will die Partei klagen.

AfD fordert Unterlassung der Beobachtung

Die Alternative für Deutschland (AfD) hat nach ihrer Einstufung als gesichert rechtsextremistisch eine Abmahnung an den Verfassungsschutz geschickt. Das teilte die Partei am Sonntag mit. In dem Schreiben fordert der Parteivorstand das Bundesamt für Verfassungsschutz auf, sich zu verpflichten, „es zu unterlassen, die AfD als ‚gesichert rechtsextremistische Bestrebung‘ einzustufen und/oder einzuordnen und/oder zu beobachten und/oder zu behandeln und/oder zu prüfen und/oder zu führen und/oder dies öffentlich bekanntzumachen und/oder dies durch Dritte geschehen zu lassen.“ Der AfD-Bundesvorstand kündigte an: „Sollte die Erklärung nicht bis Montag um 8 Uhr unterzeichnet werden, werde man Klage gegen das Bundesamt einreichen.“

Begründung des Verfassungsschutzes

Die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch wurde vom Verfassungsschutz am Freitag bekanntgegeben. Zur Begründung erklärte die Behörde, die Entscheidung resultiere aus „der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ (Quelle: Verfassungsschutz). Weiter hieß es: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen“ (Quelle: Verfassungsschutz).

Kritik an AfD-Volksverständnis

Konkret betrachte die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes. „Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden“, so der Verfassungsschutz.

Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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