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AfD klagt gegen Einstufung als extremistische Bestrebung


Die AfD hat vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage gegen ihre Hochstufung zur „gesichert extremistischen Bestrebung“ durch den Verfassungsschutz eingereicht. Die Partei sieht darin einen rechtswidrigen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb und möchte sich mit allen juristischen Mitteln dagegen wehren. Der Verfassungsschutz begründet die Einstufung mit einer „menschenwürde­missachtenden, extremistischen Prägung“ der Gesamtpartei.

Klage der AfD gegen Verfassungsschutz

Wie bereits angekündigt, hat die AfD am Montag mitgeteilt, Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht zu haben. Die Klage ist mit einem Eilantrag verbunden. Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesamtes, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ einzustufen.

Die Partei hält diese Einstufung für rechtswidrig und sieht darin einen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb. Die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel erklärten dazu: Man werde „alle juristischen Mittel ausschöpfen“.

Begründung des Verfassungsschutzes

Der Verfassungsschutz hatte am Freitag seine Entscheidung mit der „menschenwürde­missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“ begründet. Aus einer Mitteilung des Verfassungsschutzes heißt es: „Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar. Es zielt darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen, sie einer nicht verfassungskonformen Ungleichbehandlung auszusetzen und ihnen damit einen rechtlich abgewerteten Status zuzuweisen.“

Kritik an Volksverständnis der AfD

Konkret sieht der Verfassungsschutz das Problem darin, dass die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern nicht als gleichwertige Angehörige eines durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes betrachte. Weiter heißt es vom Verfassungsschutz: „Dieses ausgrenzende Volksverständnis ist Ausgangspunkt und ideologische Grundlage für eine kontinuierliche Agitation gegen bestimmte Personen oder Personengruppen, mit der diese pauschal diffamiert und verächtlich gemacht sowie irrationale Ängste und Ablehnung ihnen gegenüber geschürt werden.“

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mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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