Die AfD hat einen Mietrechtsstreit gegen ihren Vermieter gewonnen: Das Landgericht Berlin wies am Freitag die Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle ab und bewertete die fristlose Kündigung als unberechtigt. Dennoch muss die Partei im kommenden Jahr ausziehen, weil der Vermieter parallel regulär gekündigt hatte. Zudem plant die AfD den Umzug in eine eigene Immobilie.
Urteil des Landgerichts Berlin
Das Landgericht Berlin hat am Freitag eine Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle abgeschmettert und die fristlose Kündigung als unberechtigt bewertet. Ausziehen muss die AfD im nächsten Jahr dennoch, weil der Vermieter parallel auch regulär gekündigt hatte.
Reaktionen aus der AfD
Stellvertretender AfD-Chef Kay Gottschalk sagte am Freitag: „Sowohl das Urteil als auch der Prozessablauf zeigen deutlich, dass unsere wertvollen rechtstaatlichen Ressourcen nicht für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden dürfen“. „Die politische Debatte ist im Parlament zu führen und nicht im Gerichtssaal“, sagte Kay Gottschalk.
Die AfD will im kommenden Jahr eine neue Immobilie beziehen – und zwar als Eigentümerin des betreffenden Gebäudes. AfD-Bundesschatzmeister Carsten Hütter sagte: „Die Geschäftsstelle werde damit „geografisch und strukturell besser aufgestellt sein als jemals zuvor“.“
Quelle: Mit Material der dts Nachrichtenagentur. ✨ durch KI bearbeitet, .