Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Revision gegen die Urteile des OVG Münster zur Einstufung der AfD als „Verdachtsfall“ abgelehnt. Die Partei prüft nun, ob sie Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen wird. In einer Stellungnahme äußerten sich die Parteichefs Tino Chrupalla und Alice Weidel kritisch zu der Entscheidung.
AfD erwägt Gang nach Karlsruhe
Die Alternative für Deutschland (AfD) prüft nach der Ablehnung einer Revision durch das Bundesverwaltungsgericht den Gang zum Bundesverfassungsgericht. Hintergrund ist die Entscheidung, die Urteile des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster zur Einstufung der Partei als „Verdachtsfall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) zu bestätigen. In mehreren Klageverfahren hatte sich die Partei gegen die Einschätzung des BfV gewehrt, dass sie selbst sowie ihre mittlerweile in Liquidation befindliche Jugendorganisation „Junge Alternative (JA)“ im Verdacht stünden, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu verfolgen. Zudem richtete sich die Klage gegen die Einstufung ihrer internen Sammlungsbewegung „Der Flügel“ als gesichert rechtsextremistische Bestrebung vor deren Auflösung.
Reaktionen der Parteiführung
Tino Chrupalla und Alice Weidel, die Parteichefs der AfD, äußerten sich am Dienstagabend in einer Stellungnahme zu den jüngsten Beschlüssen. „Wir haben die Beschlüsse zur Kenntnis genommen“, heißt es in dem von den beiden verbreiteten Statement. Weiter führen sie aus: „Somit können relevante, die Republik bewegende Fragen nicht geklärt werden. Deshalb lassen wir die Einreichung einer Verfassungsbeschwerde prüfen.“ Die Erklärung wurde am Dienstagabend veröffentlicht und bezieht sich unmittelbar auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts.
Vorgeschichte der juristischen Auseinandersetzung
Die AfD hatte sich in den Klageverfahren nicht nur gegen die inhaltliche Bewertung durch das BfV gewandt, sondern auch gegen die öffentliche Bekanntgabe dieser Einstufungen und forderte, das Bundesamt zu verpflichten, sie künftig nicht mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten. In der Berufungsinstanz blieben sämtliche Klagen jedoch erfolglos. Das OVG Münster hatte es darüber hinaus abgelehnt, gegen seine Urteile die Revision zuzulassen. Diese Entscheidung wurde nun durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt.
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