Änderung des Grundgesetzes für Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Die Bundesregierung plant, das Bundesverfassungsgericht durch Änderungen im Grundgesetz besser vor extremen politischen Kräften zu schützen. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist in Vorbereitung, die das Gericht und seine Unabhängigkeit stärken und explizit festlegen soll.

Schutz des Bundesverfassungsgerichts

Laut der “Rheinischen Post” haben sich die Ampelkoalition und die Union auf einen ersten Gesetzentwurf geeinigt. In diesem heißt es: “Die Neuregelung soll dazu beitragen, Bestrebungen vorzubeugen, welche die Unabhängigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit in Frage stellen wollen”. Der Entwurf plant, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsgesetz in die Artikel 93 und 94 des Grundgesetzes einzufügen. Damit solle die Unabhängigkeit des Gerichts, die Wahl von acht Richtern durch Bundestag und Bundesrat sowie deren Amtszeit von zwölf Jahren und die Altersgrenze von 68 Jahren grundgesetzlich festgeschrieben werden. Neu hinzugefügt werden soll zudem der Passus: “Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.”

Änderungen im Bundesjustizministerium

Das Bundesjustizministerium möchte mit dem zwölfseitigen Gesetzesentwurf bestimmte Regelungen “künftig einer Änderung mit einfacher Mehrheit entziehen”. Es soll deutlicher sichtbar gemacht werden, dass das Bundesverfassungsgericht einen Status als Verfassungsorgan hat ähnlich wie Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident und Bundesregierung.

Debatte und Hintergrund

Der Bericht von “Correctiv” über Treffen von AfD-Politikern, Mitgliedern von CDU und “Werteunion” mit rechtsextremen “Identitären Bewegung” Aktivisten in Potsdam, hat die Debatte um den Schutz des Bundesverfassungsgerichts verstärkt. Verschiedene Staatsrechtler, einschließlich ehemaliger Mitglieder des Verfassungsgerichts, sprachen sich dafür aus, bestehende Regelungen zum Bundesverfassungsgericht zu verstärken. In der Debatte wurde häufig auf Polen verwiesen, wo die Partei “Recht und Gerechtigkeit” (PiS) die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des höchsten Gerichts untergraben hat.

Im Februar sagte Andrea Lindholz (CSU) der “Rheinischen Post”, dass ihre Fraktion “derzeit keine zwingende Notwendigkeit, die Regelungen zum Bundesverfassungsgericht im Grundgesetz zu ändern” sehe. Demgegenüber warf Günter Krings (CDU), der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, der Ampel-Regierung in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe “Alarmismus” vor.


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mit Material von dts Nachrichtenagentur
mit Material von dts Nachrichtenagentur
Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.

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