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Abgeordnete beantragen AfD-Verbot beim Bundesverfassungsgericht

Ein Gruppenantrag von Abgeordneten der SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken könnte das Bundesverfassungsgericht dazu bringen, ein Verbot der AfD zu prüfen. Dies wurde von T-Online unter Berufung auf das betreffende Dokument veröffentlicht.

Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD

Die Initiative der Parteien sieht vor, dass das Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage von Art. 21 Abs. 2 GG feststellt, dass die Alternative für Deutschland (AfD) verfassungswidrig ist. Darüber hinaus beantragen sie, dass das Vermögen der AfD gemäß § 46 Abs. 2, S. 3 BVerfGG zugunsten der Bundesrepublik Deutschland für gemeinnützige Zwecke eingezogen wird. Ein weiterer Teil des Antrags zielt darauf ab, festzustellen, dass die AfD gemäß Art. 21 Abs. 3 GG von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen ist.

Mögliche Hürden im Verbotsverfahren

Um sicherzustellen, dass das Verbotsverfahren nicht an sogenannten V-Leuten in der Partei scheitert – ein Problem, das bereits beim NPD-Verbotsverfahren auftrat – wird die Bundesregierung sowie die Landesregierungen aufgefordert, durch ihre Verfassungsschutzbehörden auf die Erfüllung der vom Bundesverfassungsgericht für Parteiverbotsverfahren formulierten Anforderung strikter Staatsfreiheit hinzuarbeiten. Das hieße, mögliche V-Leute abzuschalten und verdeckte Ermittler abzuziehen.

Begründung des Gruppenantrags

Die Begründung des Antrags ist deutlich: „Die AfD wendet sich gegen zentrale Grundprinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung“, und die „Würde des Menschen sowie das Diskriminierungsverbot“ werden von der AfD „mittlerweile unverhohlen in Frage gestellt“. Hinzu kommen „immer wieder Bagatellisierungen der monströsen nationalsozialistischen Verbrechen und darüber hinaus auch klare Bekenntnisse zu diesen“.

In diesem Kontext hatte Robert Habeck (Grüne), Bundeswirtschaftsminister, zuvor der RTL/ntv-Redaktion gesagt, dass es für ein AfD-Verbot Beweise brauche. „Wenn die Beweise vorliegen, dann ja.“

durch KI bearbeitet, .


 
mit Material von dts Nachrichtenagentur, bearbeitet
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Dieser Artikel wurde mit Material der Nachrichtenagentur dts erstellt, kann jedoch durch unsere Redaktion ergänzt oder aktualisiert worden sein.
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