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Verbraucherzentrale erwirkt Unterlassungserklärung: Irreführende Werbung der Deutschen Post gestoppt

Die Deutsche Post darf nicht mehr wie bisher für Einschreiben als sicheren Versandweg werben. Die Verbraucherzentrale Niedersachen hatte geklagt und vor Gericht eine Unterlassungserklärung erwirkt. Künftig muss die Post deutlich auf die Haftungsgrenze von 25 Euro hinweisen, wenn sie dafür wirbt, Geld oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken.

„Der Ausgang des Gerichtsverfahrens ist erfreulich eindeutig“, sagt Tiana Schönbohm, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. „Wir waren klar im Recht, das hat auch die Deutsche Post eingesehen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das mehr Transparenz.“

Schaden nur bis 25 Euro versichert

Anlass für die Klage war der Fall einer Verbraucherin, die per Einschreiben Ausweisdokumente versendet hatte. Die Sendung ging verloren, dadurch entstanden der Verbraucherin Folgekosten von rund 300 Euro. Erstatten wollte die Deutsche Post aber nur 50 Euro aus Kulanz. Auf die geltende Haftungsbegrenzung von 25 Euro bei gewöhnlichen Einschreiben hatte der Anbieter aus Sicht der Verbraucherzentrale Niedersachsen nicht deutlich genug hingewiesen.

Grund genug für eine Klage, erklärt Rechtsexpertin Schönbohm: „Die Deutsche Post hat offensiv dazu aufgefordert, wichtige Briefe und Geld- oder Sachwerte per Einschreiben zu verschicken. Die Haftungsbegrenzung – eine nicht unerhebliche Einschränkung – wurde aber erst im Kleingedruckten erwähnt. Das ist irreführend, deshalb haben wir abgemahnt und geklagt.“

Werbung muss angepasst werden

Vor Gericht lenkte die Deutsche Post schnell ein und gab eine Unterlassungserklärung ab. Damit verpflichtet sich das Unternehmen, in Zukunft nicht mehr für seine Einschreiben als sicheren Versandweg für Geld oder Sachwerte zu werben, ohne deutlich auf die geltende Haftungsbegrenzung hinzuweisen. Für den Versand mit einer höheren Haftungsgrenze bietet die Post gegen Aufpreis das Einschreiben Wert an.


 
PM
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